10.04.2014

Katastrophenmedizin für Medizinstudenten

Aus- und Fortbildung: Am Universitätsklinikum Regensburg ließen sich Anfang April wieder 19 Studierende der Medizin in Theorie und Praxis der Katastrophenmedizin ausbilden. Organisiert wurde die Lehrveranstaltung von der Klinik für Anästhesiologie.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvierten in vier Tagen zahlreiche Vorlesungen und vor allem praktische Übungen zum Massenanfall von Verletzten, zur Dekontamination bei CBRN-Lagen und zum Katastrophenmanagement im Krankenhaus. Auch eine praktische Sichtungsübung stand auf dem Plan.

"Die Gruppe hat großes Engagement an den Tag gelegt und die Herausforderungen des Kurses problemlos gemeistert. Das hat sich auch zum Abschluss in den hervorragenden Prüfungsergebnissen gezeigt" lobt Kursleiter Dr. Michael Dittmar.

Seit 2009 bietet das Uniklinikum in Regensburg den bundesweit beachteten Studentenkurs in Katastrophenmedizin an. Auf diesem Wege wurden bereits insgesamt 80 angehenden Medizinerinnen und Medizinern die Grundlagen ärztlichen Handelns im Katastrophenfall vermittelt.

Neben der Klinik für Anästhesiologie sind an der Lehrveranstaltung noch zahlreiche weitere Abteilungen beteiligt, wie etwa Unfallchirurgie, Notaufnahme, Mikrobiologie und das Studiendekanat. Von außerhalb des Klinikums wird die Veranstaltung von Referenten der Bundeswehr, des Kriseninterventionsteams Regensburg und der Feuerwehr Pentling aktiv unterstützt.

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23.02.2014

Einsatzsimulation TUIS-VR geht vom Netz

Rubrik C-GefahrenC-Gefahren: Das Online-Trainingssystem für Einsätze bei Unfällen mit Chemikalien, TUIS-VR, wird in Kürze abgeschaltet. Dies teilte der Verband der Chemischen Industrie mit.

TUIS-VR ist ein Ausbildungstool für die Bewältigung von Transportmittelunfällen mit Gefahrstoffen. Es richtet sich vor allem an Gruppenführer, um die ersten Schritte bei der Einsatzabarbeitung trainieren zu können.

Wer noch einmal einen Blick auf TUIS-VR werfen möchte findet es unter tuisvr.xvrweb.com/willkommen.

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04.01.2014

Amberg-Schwandorf-Algorithmus für die Vorsichtung (ASAV) in der Zeitschrift "Notarzt" veröffentlicht

MANV: Das im Rettungsdienstbereich Amberg entwickelte Einsatzkonzept für den Massenanfall von Verletzten wurde in der Dezember-Ausgabe 2013 der Zeitschrift "Der Notarzt" veröffentlicht.

Eine interdisziplinäre Projektgruppe unter Leitung der ÄLRD hatte den Amberg-Schwandorf-Algorithmus für die Vorsichtung (ASAV) in den Jahren 2011 und 2012 begleitet von einem taktischen Einsatzkonzept für die frühe Einsatzphase entwickelt. Im vergangenen Jahr fanden Schulungen und eine wissenschaftliche Evaluation statt, deren Ergebnisse bereits 2013 vorab auf dem Kongress der DIVI in Leipzig präsentiert wurden.

Quelle:
- Dittmar M, Bigalke M, Brunner A, Hannewald W, Honig D, Honig M, Kiener W, Kopf HD, Schmidt T, Seeliger J, Birkholz T. Ein regional angepasstes Vorgehen zur Vorsichtung und Sichtungskennzeichnung beim Massenanfall von Verletzten: Das Amberg-Schwandorf-Konzept. Notarzt 29 (2013) 253-259
- Wolf P, Birkholz T, Bigalke M, Graf BM, DittmarMS. Evaluation des Amberg-Schwandorf-Algorithmus für die Vorsichtung (ASAV). Poster P/05/01 beim 13. Kongress der DIVI 2013. Abstractband.

Weitere Infos:
- Artikel auf der Internet-Seite der Zeitschrift
- Volltext (pdf) auf der Homepage von Michael Dittmar.

08.12.2012

Neuer Blaulicht-Newsletter des StMI

Medien-Tipp:Das Bayerische Innenministerium gibt ab sofort einen Newsletter rund um die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr heraus.

In der ersten Ausgabe des "Blaulicht 112-Newsletters" vom 4. Dezember geht es um eine Kampagne zur einheitlichen Notrufnummer 112 und die Blaulichtempfänge für Bayerische Einsatzkräfte.

Quellen / weiterführende Infos:
- Erste Ausgabe des Newsletters
- zur Abo-Seite

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22.07.2012

Studentenkurs Katastrophenmedizin im Bayer. Fernsehen

Aus- und Fortbildung: Am Mittwoch, 25.7.2012 ab 17:30 Uhr wird das Bayerische Fernsehen live von einer Dekontaminationsübung im Rahmen des Studentenkurses Katastrophenmedizin am Universitätsklinikum Regensburg berichten.

Gesendet wird aus Pentling bei Regensburg, wo der dortige ABC-Zug der Freiwilligen Feuerwehr den Studierenden Aufbau und Funktion eines Dekontaminationsplatzes für Personen und Fahrzeuge demonstriert. Daneben ist noch eine Einblendung von der Sichtungsübung vorgesehen.

Quellen / weiterführende Informationen:
Link zum online-Video auf der BR-Homepage:
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30.06.2012

Google als Denguefieber-Frühwarnsystem

B-Gefahren: Google hat sein bewährtes Influenza-Frühwarnsystem auch auf das Denguefieber ausgeweitet. Anhand der von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe versucht Google auf die Häufigkeit der Erkrankung zu schließen und stellt die Daten beinahe in Echtzeit unter dem Titel "Google Denguefieber-Trends" im Internet bereit.

Zur Überprüfung ihrer Methode hat Google die eigenen Nutzerdaten retrospektiv mit Daten der Gesundheitsbehörden in Brasilien, Bolivien, Indien, Indonesien und Singapur abgeglichen und so ein Rechenmodell erstellt und getestet. Die Ergebnisse wurden von Google in der Wissenschaftszeitschrift PLoS Neglected Tropical Diseases veröffentlicht.

Diese Art der Erkrankungsüberwachung könnte eine wertvolle Ergänzung zu traditionellen epoidemiologischen Surveillance-Maßnahmen darstellen. Letztere beruhen vorwiegend auf Meldungen aus dem Gesundheitssystem an die Behörden, und stehen daher im Allgemeinen erst mit einer zeitlichen Verzögerung von Tagen bis Wochen zur Verfügung. Für den Ansatz von Google spricht daher zu allererst die zeitliche Aktualität.

Denguefieber ist eine durch das Dengue-Virus ausgelöste tropische fieberhafte Erkrankung. Das Virus wird durch Aedes-Mücken übertragen. Auch in Südeuropa ist die Erkrankung beheimatet. Klassisch ist die Symptomtrias Fieber, Ausschlag und Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen. Die komplizierte Verlaufsform, die v.a. bei Zweitinfektionen auftritt, wird als Dengue-Hämorrhagisches-Fieber bezeichnet.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Google Denguefieber-Trends
- Chan et al. Using Web Search Query Data to Monitor Dengue Epidemics: A New Model for Neglected Tropical Disease Surveillance. PLoS Negl Trop Dis 5(5): e1206. doi:10.1371/journal.pntd.0001206
- Robert-Koch-Institut, Steckbriefe seltener und importierter Infektionskrankheiten, 2011, S. 10 ff.

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18.06.2012

Gesetzentwurf zu neuem Berufsbild im Rettungswesen

Rettungsdienst: Nach langer Diskussion um eine dreijährige Berufsausbildung für Rettungsdienstpersonal hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Gesetzentwurf für ein neues Berufsbild im Rettungswesen veröffentlicht. Der Beruf der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters soll den Rettungsassistenten ablösen.

Laut Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 25.05.2012 erfordert das neue Berufsbild eine dreijährige Ausbildung, die in dem Gesetz auch näher geregelt werden soll. U.a. ist eine Ausbildungsvergütung geplant.

In dem Gesetz ist nun erstmals die Möglichkeit festgeschrieben, dem nicht-ärztlichen Personal eigenständige Kompetenzen, die bisher unter die sog. Notkompetenz fallen und nicht explizit geregelt sind, zu übertragen. Die neue Berufsgruppe wird bei nach Weisungen eines Ärztlichen Leiters Rettunsdienst bei bestimmten Zuständen am Patienten eingeständig auch vorab definierte invasive Maßnahmen vornehmen dürfen.

Rettungsassistenten dürfen ihre Berufsbezeichnung dem Entwurf nach weiter führen, oder können sich durch Absolvierung einer Ergänzungsausbildung und / oder Prüfung zum Notfallsanitäter nachqualifizieren.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Referentenentwurf vom NotSanG vom 25.05.2012
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) zum Referentenentwurf

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26.05.2012

Bayer. Verfassungsgericht stärkt Wettbewerb bei Rettungsdienstvergabe

Rettungsdienst: Bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen dürfen die Hilfsorganisationen nicht mehr in dem Maße bevorzugt werden, wie dies bisher im Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG) festgelegt war. So hat der Bayerische Verfasungsgerichtshof am 24. Mai entschieden.

Das Gericht hat die Vorragstellung der Hilfsorganisationen bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen für verfassungswidrig erklärt und die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Art. 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BayRDG festgestellt. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen bei Ausschreibungen private Anbieter gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bestehende Verträge bleiben aber unangetastet. Nicht beanstandet wurde dagegen die Möglichkeit der Hilfsorganisationen, für die Durchführung des Rettungsdienstes privatwirtschaftliche Tochtergesellschaften zu gründen (Art. 13 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 BayRDG).

Geklagt hatte ein Münchner Rettungsdienstunternehmer, der durch die bestehende Regelung seine Freiheit zur Berufsausübung eingeschränkt gesehen hatte.

Sollten in Zukunft private Durchführende verstärkt zum Zuge kommen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf den Bevölkerungsschutz haben: Bisher sind private Rettungsdeisntunternehmen nämlich nicht verpflichtet, am Katastrophenschutz teilzunehmen.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung des Bayer. Verfasungsgerichtshofs vom 24.05.12
- Pressemitteilung des Bayer. Innenminsteriums vom 24.05.12

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- Verfassungsklage genen Rettungsdienstvergabe in Bayern (09.04.2012)
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18.04.2012

Mutiertes Vogelgrippevirus darf publiziert werden - oder doch nicht?

B-Gefahren: Nachdem es zwei Arbeitsgruppen unabhängig voneinander gelungen war das H5N1-Vogelgrippevirus durch wenige Mutationen so zu verändern, dass es über die Luft übertragbar ist, hatten US-amerikanische Behörden die Veröffentlichung untersagt. Nun gibt es eine Kompromissvereinbarung, die eine Publikation in veränderter Form ermöglicht. Allerdings stellt sich jetzt die niederländische Regierung quer...

Neben dem Amerikaner Y. Kawaoka berichtete auch der niederländische Wissenschaftler Ron Fouchier aus Rotterdam, dass es nur einer handvoll Mutationen bedarf, um das bisher schlecht übertragbare H5N1-Influenzavirus zu einem unter Frettchen hoch ansteckenden Erreger zu machen. Die Übertagbarkeit zwischen Frettchen gilt als gutes Modell für die Ansteckungsrate beim Menschen.

Aus Sorge, die Ergebnisse könnten für bioterroristische Zwecke missbraucht werden, legte das US-Regierungsgremium National Science Advisory Board for Biosecurity (NSABB) Ende vergangenes Jahr Veto gegen die in den Zeitschriften Science und Nature geplante Veröffentlichung ein (siehe KatMedBevSchtz-Post vom 03.01.12). Nach Beteiligung der Weltgesundheitsorganisation WHO und einer Aussprache aller Beteiligten, stimmte das NSABB Ende März der Publikation in entschärfterForm schlussendlich zu.

Ein neues Hinderniss für die Informationsfreiheit in der Wissenschaft hat Fouchier jedoch daran gehindert, seine Ergebnisse wie sein US-Kollege nach der NSABB-Erlaubnis öffentlich zu machen: Niederländische Export-Gesezte stünden dem bisher im Wege; es sei eine Erlaubnis der Regierung notwendig. Die Niederlande haben EU-Recht zur Ausfuhrkontrolle von sowohl friedlich als auch zerstörerisch nutzbaren Exportgütern umgesetzt. Ob die Forschungsarbeit von Fouchier hierunter fällt ist strittig. Vor der Freigabe steht nun ein Ausfuhrantrag des Wissenschaftlers und eine Prüfung durch die Regierung. Ausgang ungewiss...

Quellen / weiterführende Informationen:
- Meldung der Zeitschrift Nature vom 17.04.12 (englisch)
- Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 13.04.12

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09.04.2012

Verfassungsklage gegen Rettungsdienstvergabe in Bayern

Rettungsdienst: Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist eine Klage gegen die Vergaberegeln für Rettungsdienstleistungen im novellierten Bayerischen Rettungsdienstgesetz anhängig. Sollte der Klage stattgegeben werden, hätte dies gravierende Folgen für die Rettungsdienst- und Katastrophenschutzlandschaft im Freistaat.

Geklagt hat die Münchner MKT - Münchner Krankentransport OHG gegen den Art. 13 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) vom 22. Juli 2008. Bezweifelt wird, ob die gesetzliche Vorrangstellung für die Hilfsorganisationen verfassungskonform ist.

Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklage für unbegründet. Allein die Hilfsorganisationen seien aufgrund ihrer Größe, ihrer personellen und materiellen Ressourcen und ihrer flächendeckenden Verbreitung in der Lage, die Notfallrettung unter allen äußeren Gegebenheiten, insbesondere in Großschadens- oder Katastrophenfällen, durchzuführen. Demgegenüber agierten die privaten Rettungsdienstleister überwiegend rein lokal und ohne ehrenamtliches Personal. Es bestehe daher nicht die Möglichkeit, private Unternehmen gleichermaßen in ein umfassendes landesweites System des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes einzubinden.

Die mündliche Verhandlung der Popularklage fand am 27.03.2012 statt. Mit einer Entscheidung wird für den 24.05. gerechnet.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs vom 22.03.12
- Meldung auf rescuenomics.eu vom 27.03.

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04.04.2012

Bevorrechtigung von Telekommunikationsleistungen

Rubrik Führung und TaktikFührung und Taktik: Funktionsträger und Organisationen im Bevölkerungsschutz können sich bevorrechtigte Festnetz-, Internet- und Mobilfunkanschlüsse einrichten lassen. Handygespräche werden dann bevorzugt verbunden und Störungen schneller behoben. Auch priorisierte Postdienstleistungen können in Anspruch genommen werden.

Gemäß dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) können folgende Personenkreise bzw. Organisationen eine Telekommunikationsbevorrechtigung beantragen (§ 6 PTSG):

1.Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
2.Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
3.Gerichte des Bundes und der Länder,
4.Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
5.Katastrophenschutz, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
6.Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
7.Hilfs- und Rettungsdienste,
8.Rundfunkveranstalter,
9.Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind.


Die Anträge müssen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises direkt bei dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter gestellt werden. Das Ganze ist nicht umsonst: Für Festnetzanschlüsse wird eine Gebühr von 100 € fällig, für Mobilfunkkarten 50 €.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Info-Seite der Bundesnetzagentur
- Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)
- Kontaktdaten bei O2 (für andere Anbieter war nichts zu finden)

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05.01.2012

Naturkatastrophen-Bilanz 2011: Wenige Tote, horrende Schäden

Naturkatastrophen: Im Jahr 2011 erreichten die Schäden durch Naturkatastrophen eine nie dagewesene Höhe von 380 Milliarden US-Dollar. Erfreulicherweise gab es vergleichsweise wenige Todesopfer: 27.000 Menschen verloren durch Naturkatastrophen ihr Leben, deutlich weniger als der 30-Jahre-Durchschnitt von 69.000.

Der Rückversicherungskonzern Münchner Rück hat dies in seiner alljährlichen Schadensbilanz für Naturkatastrophen bekannt gegeben, und wie beinahe jedes Jahr wird ein neuer Höchsstand bekannt gegeben.

Größtes Schadenereignis war im vergangen Jahr die Tsunami-Katastrophe in Japan, die über 15.000 Tote und Sachschaeden in Höhe von 210 Mrd. US-$ verursacht hatte. Dadurch stand bereits zur Jahresmitte fest, dass ein neuer trauriger Schadensrekord erreicht werden würde (siehe KatMedBevSchtz-Blog vom 23.07.11). Doch auch ohne dieses Ereignis hätte die Schadenbilanz die der letzten Jahre übertroffen: 2010 waren 152 Mrd. $ Schadenvolumen zu verzeichnen, der 10-Jahres-Durchschnitt liegt bei 113 Mrd. $.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Pressemeldung der Münchner Rück vom 04.01.2012
- Schadensbilanz im Jahresvergleich (pdf)

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03.01.2012

Das gefährlichste Virus der Welt ...streng geheim?!

B-Gefahren: Wissenschafltern ist es gelungen, das Vogelgrippe-Virus H5N1 gentechnisch so zu verändern, dass es zwischen Säugetieren über die Luft übertragbar ist. Sollte dieser neue Virusstamm versehentlich oder absichtlich freigesetzt werden, ist mit Millionen Toten zu rechnen. Amerikanische Sicherheitsbehörden erwägen daher, die Veröffentlichung dieser Forschungsergebnisse zu verbieten.

Das ursprüngliche Influenza-H5N1-Virus hat für Menschen zwar eine hohe Sterblichkeit, ist aber außerhalb von Vogelpopulationen nur schwer übertragbar. Durch das gezielte Einbringen weniger genetischer Mutationen haben zwei Forschungsgruppen aus Rotterdamm (Niederlande) bzw. Wisconsin (U.S.) es nun geschafft, das Virus auch unter Frettchen hoch übertragbar zu machen, ohne dass es seine Letalität eingebüßt hat. Frettchen gelten als das Tiermodell, dass die Influenza-Wikrung am Menschen am besten nachbildet.

Die US-amerikanische Biosicherheitsbehörde US National Science Advisory Board for Biosecurity (NSABB) prüft nun, ob sie einen Bann auf die Veröffentlichung dieser Forschungsergebnisse verhängen will. Damit soll verhindert werden, dass Terrorismusorganisationen das mutierte H5N1-Virus nachbauen und als Bio-Waffe einsetzen.

Diese Nachrichten habe in der Wissenschaftswelt rege Diskussionen ausgelöst, zum einen darüber ob Experimente die die Erzeugung derart gefährlicher Viren zum Ziel haben überhaupt durchgeführt werden sollten, und zum anderen, ob es sinnvoll und vertretbat ist, die Ergebnisse der Forschung geheim zu halten. Letzteres würde vielleicht verhindern, dass "Schurkenstaaten" das Virus gezielt nachbauen, verhindert aber auch, dass die Wissenschaft das neue Virus weiter erforscht, um Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die Geheimhaltung kann ohnehin nicht komplett gelingen, zumal Inhalte bereits auf einem Kongress präsentiert wurden und die geplanten Veröffentlichungen gerade bei den Zeitschriften Science und Nature zur Begutachtung eingereicht wurden.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Meldung in Nature (englisch)
- Meldung in Science (englisch)

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19.12.2011

Begriffe im Bevölkerungsschutz

Medien-Tipp: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ein Glossar mit einer Auswahl zentraler Begriffe im Bevölkerungsschutz herausgegeben. Dieses ist in der Veröffentlichungsreihe Praxis im Bevölkerungsschutz erschienen.

Das BBK-Glossar wurde unter Berücksichtigung einschlägiger Wörterbücher und Dienstvorschriften im Bereich Bevölkerungsschutz erstellt und liegt nun nach einem intensiven Abstimmungsprozess BBK-intern sowie zwischen Bund und Ländern vor.

Neben der Definition des Begriffes „Bevölkerungsschutz“ werden weitere wichtige Begriffe in diesem Glossar zusammengestellt und definiert, nebst weiterführenden Anmerkungen dazu. Das Hauptaugenmerk liegt auf Begriffen, die bei der Aufgabenerfüllung des Bundes im BBK verwendet werden. Es kann somit Begriffe darin geben, die in anderen fachlichen Zusammenhängen oder im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich verstanden werden. Hierauf wird ggf. hingewiesen.

Das vorliegende Glossar soll ein rasch verfügbares Nachschlagewerk sein und so als Grundlage und Arbeitshilfe für alle im Bevölkerungsschutz Tätigen dienen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern gibt den derzeitigen Sachstand von Diskussion und Analyse wieder und kann bei Änderung von Rahmenbedingungen und neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden.

Als Einschränkung ist zu erwähnen, dass das Glossar keine hierarchische Systematik (Aufgliederung in Ober- und Unterbegriffe, vgl. Thesaurus [Wikipedia]) enthält, was u.U. insbesondere für wissenschaftliche Fragestellungen sehr nützlich sein kann.

Wie beim BBK üblich, kann das Glossar als Druckversion bestellt, oder online als pdf-Datei herunterrgeladen werden.

Quelle / weiterführende Informationen:
- Internet-Meldung des BBK vom 16.12.2011
- Das BBK-Glossar als pdf oder gedruckt bestellen

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- Neuer Internet-Auftritt des BBK (15.05.2011)
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24.10.2011

Hygieneüberwachung auf Kreuzfahrtschiffen

B-Gefahren: In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins gibt das Robert Koch-Institut einen Überblick über die Kontrolle ansteckender Erkrankungen im internationalen Schiffsverkehr.

Ansteckende Erkrankungen an Bord von Kreuzfahrtschiffen sind gefürchtet. Sie können den Schiffsbetrieb empfindlich beeinträchtigen. Der Beitrag im Epidemiologischen Bulletin 42/2011 gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen und Strategien für die Sicherung der Hygiene und des Gesundheitsschutzes auf Kreuzfahrtschiffen und erläutert, wie die Einhaltung von Hygieneregeln im internationalen Schiffsverkehr überwacht wird.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Epidemiologisches Bulletin 42/2011

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21.10.2011

1. Deutsch-Tschechische Rettungsdienstakademie

Rettungsdienst: Am 18. und 19.11.2011 findet in Regensburg die 1. Deutsch-Tschechische Rettungsdienstakademie statt.

Die Akademie wird vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit der Tschechischen Republik, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern sowie dem Sächsischen Staatsministerium des Innern veranstaltet und wird in der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg-Lappersdorf stattfinden.

Die Veranstaltung richtet sich an deutsche und tschechische Teilnehmer und soll einen bilateralen Erfahrungsaustausch über die rechtlichen, organisatorischen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine effiziente grenzüberschreitende Hilfeleistung in Gang bringen. Derzeit verhandeln die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik ein Rahmenabkommen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst.

Die Plätze sind kontigentiert, eine Anmeldung ist erforderlich.

Quellen / weiterführende Informationen:
Einladungs-Flyer (pdf, 3,6 MB)

16.09.2011

AKNZ-Jahresprogramm 2012 erschienen

Aus- und Fortbildung: Das Jahresprogramm der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) ist erschienen.

Auf über 300 Seiten stellt die Akademie ihre Veranstaltungen für 2012 vor. Wie auch die letzten Jahre werden auch wieder Kurs im blended-learning- bzw. Fernlehrgangsverfahren angeboten.

Quellen / weiterführende Informationen:
- AKNZ-Jahresprogramm 2012 (pdf, 4MB)

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- Seminar Krankenhausalarmplanung in Leipzig (27.04.2011)
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19.08.2011

Warnung vor Terroranschlag mit Rizin in den USA

Terrorismus: Offizielle Stellen in den USA befürchten einen Terroranschlag mit dem extrem toxischen Pflanzengift Rizin. Der jemenitische Arm von Al-Qaida versuche demnach an Rizin zu kommen, um damit schutzige Bomben zu bestücken.

Samen der Rizinusstaude
(Quelle: Wikipedia)
Rizin wird aus den Samen der Rizinusstaude (Ricinus communis) gewonnen und hemmt die Proteinbiosynthese. Es ist ein Glykoprotein mit relativ geringer chemischer Stabilität, insbesondere bei Wärme und Trockenheit. Bereits die orale Aufnahme kleinster Mengen (entsprechend 2 -4 Samen) könnten beim Menschen tödlich sein. Noch gefährlicher ist das Gift, wenn es inhaliert oder direkt in die Blutbahn aufgenommen wird. An der Maus erhöht sich die Giftigkeit bei intravenöser Injektion um den Faktor 1000 im Vergleich zur oralen Aufnahme. Daher wird es den B- bzw. C-Waffen zugeordnet und unterliegt dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz.

Beim Verschlucken der Substanz treten mit einer Verzögerung von Stunden bis Tagen treten in erster Linie gastro-intestinale Symptome auf (Erbrechen, Durchfall, evtl. auch blutig), gefolgt von Multiorganversagen, Hämolyse und Tod. Nach Inhalation kommt es dagegen zu Atemnot, Husten, Lungenödem und nachfolgendem Multiorganversagen.

Angeblich möchte sich A-Qaida die besonders hohe inhalative und parenterale (bei direkter Aufnahme in die Blutbahn) Toxizität zu nutze machen, und Rizin mittels Sprengladungen in umschlossenen Räumen ausbringen. Anschlagsziele sollen v.a. in den USA liegen.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Artikel in der New York Times vom 12.08.2011 zum Thema (engl.)
- Wikipedia: Rizin
- Datenblatt des schweizerischen Bundesamt für Bevölkerungsschutz
- Bioterror-Informationen zu Rizin des CDC (engl.)
- Recognition, Management and Surveillance of Ricin-Associated Illness (webcast, ca. 45 min), CDC (engl.)
- ProMed mail vom 16.08.2011 (engl.)

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28.07.2011

EHEC-Ausbruch für beendet erklärt

B-Gefahren: Das Robert Koch-Institut hat in einer Pressemitteilung vom 26.07.2011 den EHEC/HUS O104:H4-Ausbruch für beendet erklärt.

In den letzten Wochen wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) nur noch vereinzelt Erkrankungen an EHEC/HUS übermittelt, die durch den Ausbruch bedingt waren. Der letzte Erkrankungsbeginn, der dem Ausbruch zuzuordnen ist, wurde für den 4.7.2011 übermittelt und liegt damit drei Wochen zurück. Nachdem dem RKI nun seit diesem Zeitpunkt kein neuer Erkrankungsfall bekannt geworden ist, der mit dem Ausbruch in Zusammenhang steht, betrachtet das RKI den Ausbruch als beendet.

Die drei Wochen berücksichtigen die Inkubationszeit, die Zeit für die Diagnosestellung sowie die Zeit für die Übermittlung eines Falls. „Damit ist der größte EHEC-Ausbruch in Deutschland beendet“, so Reinhard Burger, Präsident des RKI. „Meine Anerkennung gilt den vielen Beteiligten, die zur Aufklärung des Geschehens beigetragen und bei der Versorgung der Patienten so großartige Arbeit geleistet haben“.

Quellen / weiterführende Informationen:
- RKI-Presseerklärung vom 26.07.
- EHEC-Informationsseite des RKI

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24.07.2011

Doppelanschlag in Norwegen

Terrorismus: Die Terroranschläge um Oslo vom 22.07.2011, bei denen mindestens 76 Menschen den Tod fanden, wurden als Doppelanschlag ausgeführt. Dem Täter blieb für den zweiten Anschlag über eine Stunde Zeit, um beinahe 70 Menschen in einer Art Amoklauf zu erschießen.

Zunächst hatte der Attentäter Anders Breivik gegen 15:30 Uhr im Osloer Regierungsviertel offenbar selbst hergestellten Sprengstoff detonieren lassen. Hierbei entstand großer Sachschaden, in Relation zu der Sprengwirkung aber eine noch verhältnismäßig geringe Anzahl von 8 Todesopfern. Viele Menschen, die sonst in der Gegend arbeiten waren offenbar in Urlaub.

Etwa zwei Stunden später betrat der als rechtsextrem eingestufte Täter dann die Insel Utøya, auf der ein Jugendcamp der sozialdemokratischen Partei Norwegens im Gange war. Dort begann er einen beinahe 90 Minuten dauernden Amoklauf und tötete nach neuesten Erkenntnissen 68 Menschen, bevor er sich von einer Spezialeinheit der Polizei festnehmen ließ. Offenbar hatte der Attentäter auch Sprengstoff mit auf die Insel gebracht.

Damit handelt es sich aus taktischer Sicht um einen Mehrfachanschlag, wie er schon bei den Anschlägen auf den Nahverkehr in London und Madrid verübt wurde. In Oslo lag allerdings eine Latenz von ca. 1,5 Std. zwischen beiden Attentaten. Bei Mehrfachanschlägen machen sich die Täter einerseits die Überforderung der Einsatzkräfte durch mehrere nicht verbundene Einsatzorte zunutze. Gleichzeitig machen solche Mehrfachanschläge weiträumige Sicherheitsabsperrungen nötig, um nach weiteren Sprengsätzen zu suchen.

Zuletzt wurde Skandinavien im Dezember 2010 von einem Stufenanschlag in Stockholm heimgesucht, bei dem ein Täter zeitlich versetzt am gleichen Ort zwei Bomben zündete.

Die große Anzahl an Todesopfern bei dem Amoklauf auf der Insel erklärt sich u.a. aus folgenden taktischen Betrachtungen:
1. Die geographische Lage des Anschlagsorts: Eine Insel bietet naturgemäß wenig Raum zur Flucht, gleichzeitig war die anrückende Polizei nicht mit eigenen Mitteln in der Lage dorthin überzusetzen. In den Presseberichten ist auch keine relevante Beteiligung der organisierten Wasserrettung erwähnt. Möglicherweise hätte eine frühere Alarmierung entsprechender Wasser- oder Luftfahrzeuge das Intervall bis zum Eingreifen der Sicherheitskräfte verkürzen können. Eine isolierte geographische Lage muss folglich als Risikofaktor für einen Terrorakt gewertet werden.

2. Nach unbestätigten Presseberichten wurden die ersten Notrufe von der Insel mit Verweis auf die Vorgänge in Oslo abgewiesen, was zu einer verzögerten Alarmierung geführt haben könnte. Sollte sich dies als zutreffend erweisen, waren die Behörden wohl möglichen Zweitanschlägen gegenüber nicht sensibilisiert genug.

3. Die ersteintreffenden Polizeikräfte haben nicht sofort eingegriffen, sondern auf die Verstärkung aus Oslo in Form einer Spezialeinheit gewartet. Diese zögernde Haltung gibt dem Täter bei einer Amoklage Zeit, seine Tat ungestört fortzusetzen. Diese Erkenntnis hat bei der Polizei hierzulande zu einer Änderung der Einsatztaktik geführt: Statt auf Verstärkung zu warten haben die Beamten mehr und mehr die Order, so früh wie möglich einzugreifen, ohne zunächst auf Spezialkräfte zu warten.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Chronologie des Doppelanschlags auf spiegel.de vom 24.07.2011

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Änderungsprotokoll:
26.07.2011
Anzahl der Todesopfer gemäß neueren Erkenntnissen aktualisiert. Weitere kleinere Details eingefügt