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20.07.2011

Sicherheits-Leitfaden für Großveranstaltungen in NRW

Notfallvorsorge: Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen Leitfaden für die sicherheitstechnische Behandlung von Großschadensereignissen herausgegeben.

In dem Leitfaden werden sicherheitsrelevante Schritte für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen geregelt. Wird im Rahmen der Planung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch die Veranstaltung festgestellt, muss der Veranstalter ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorlegen, welches mit diversen Gremien abgestimmt werden muss.

Der vorliegende Leitfaden hat allerhand Schwächen. Das Verfahren ist bürokatisch (Bestimmung einer federführenden Stelle (von wem?), welche wiederum eine zentrale genehmigende Stelle bestimmt etc.), und das Dokument trägt handwerkliche Fehler (keine Angaben zu Autor, Datum oder Version, Besprechungsdaten sind falsch zitiert). Die Frage wer welche Kosten zu tragen hat wird nicht behandelt. Auch fragt man sich, wie der Veranstalter sinnvoll eine "Ablaufbeschreibung zu besonderen Lagen (Massenanfall von Verletzten, Unwetter, Feuer, Bombendrohung, Überfüllung usw." erstellen soll. Es entsteht der Eindruck, dass hier mit heißer Nadel gestrickt wurde.

Sinnvoll erscheint dagegen die obligate, detailliert geregelte Nachbereitung von Großveranstaltungen zum Zwecke der Qualitätssicherung.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Leitfaden des MIK für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vom 13.07.2011
- Homepage des MIK zur Genehmigung von Großveranstaltungen

Verwandte Beiträge:
- DINK 2011: Erfahrungen von der Loveparade 2010 (15.03.2011)
- Alle Artikel der Rubriken Notfallvorsorge und Führung und Taktik

12.06.2011

Bio-Sprossen vs. Bio-Terror

Kommentar: Die Gesundheitsbehörden melden Vollzug: Die EHEC-Quelle sei identifiziert. Kontaminierte Sprossen im Müll einer erkrankten Familie seien der entscheidende Nachweis. Von einer stichhaltigen Beweiskette kann allerdings keine Rede sein.

Epidemiologische Untersuchungen belegen ein deutlich erhöhtes Erkrankungsrisiko für Personen die Sprossen verzehrt hatten. Ein Herstellungsbetrieb in Norddeutschland wurde stillgelegt, ohne dass jedoch ein einziger EHEC nachgewiesen wurde. So weit, so schwammig.

Als Beweis für die These, dass doch Sprossen die Infektionsquelle sind, wird eine bereits geöffnete Packung des erwähnten Bio-Erzeugers aus einer betroffenen Familie herangezogen, in der die Shiga-Toxin produzierenden Coli-Bakterien gefunden wurden. Kurz zuvor wurde der Fund von ebenfalls kontaminierten Gurkenresten im Müll bekannt, dem aber zu Recht keine Bedeutung beigemessen wurde. Hier wurde von einer Verschmutzung während der Zubereitung des Gemüses ausgegangen, bei den Sprossen ist die Interpretation aber eine ganz andere.

Der Drang die Bevölkerung zu beruhigen ist groß, das ist durchaus verständlich; nicht zuletzt um die hart getroffene Landwirtschaft nicht noch weiter in den Graben zu fahren, zumal es keinerlei Hinweise gibt, dass EHEC auf deutschen Feldern wächst.

Mich kann die rasche Entwarnung aber nicht vollends überzeugen. Dafür war die Suche nach der Infektionsquelle zu mühsam und zu viele Fragen bleiben offen. Ohne dass ich mich unter die Verschwörungstheoretiker mischen möchte, halte ich eine vorsätzlich menschengemachte Epidemie für immer noch denkbar. Wir Profis im Bevölkerungsschutz sollten uns nicht vorschnell einlullen lassen und aufmerksam bleiben. Lasst uns nachdenken ob wir unsere Vorbereitung auf das Auftreten eines neuerlichen EHEC-Ausbruchs nicht noch verbessern können.

Weiterführende Informationen:
- Homepage des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de
- SOP für den Umgang mit EHEC-Verdachtsfällen im Bayerischen Roten Kreuz

Verwandte Beiträge:
- Gedanken zur EHEC-Quelle (29.05.2011)
- Terrorverdächtige Aktivitäten melden (07.06.2010)
- Alle Artikel der Rubriken B-Gefahren und Terrorismus

29.05.2011

Gedanken zur EHEC-Quelle

B-Gefahren: Wie es zur Kontamination der spanischen Gurken mit dem EHEC-Erreger kam ist weiterhin rätselhaft. Ich frage mich, ob die offiziellen Stellen in Erwägung ziehen, dass es sich hierbei um einen bio-terroristischen Anschlag handeln könnte.

Weit hergeholt? Nach allem was wir wissen sicherlich. Aber analysieren wir den Ausbruch doch mal auf seine Eignung als Terrorakt: Man nehme eine Kultur von entero-hämorrhagischem E. coli (EHEC), kontaminiere damit einen LKW voll Gemüse, und ehe man es sich versieht hat man über 1.000 Infizierte und ein Gesundheitssystem, das stellenweise an den Rand seiner Leistungsfähigkeit gedrängt wird. Der einzige "Nachteil" (aus terroristischer Sicht) ist die vergleichsweise geringe Letalität von ca. 1 % (bezogen auf die bekannt gewordenen Fälle).

Wenn das stimmt, warum hat sich dann bisher niemand öffentlich zu einem solchen Anschlag bekannt? Vielleicht, weil es sich nur um einen Testlauf vor einer größeren Aktion handelt...

Möglicherweise sollte überlegt werden, EHEC und seine gastroenteritischen Verwandten in die Liste der üblichen Bio-Terror-Verdächtigen aufzunehmen, und, wie man so schön sagt, in wirklich alle Richtungen zu ermitteln.

Weiterführende Informationen über EHEC:
- Internetseiten des Robert-Koch Instituts (www.rki.de, EHEC-Seiten)

Verwandte Beiträge:
- Forschungsförderung Lebensmittelsicherheit (30.04.2011)
- Terrorverdächtige Aktivitäten melden (07.06.2010)
- Alle Artikel der Rubriken B-Gefahren und Terrorismus

23.02.2011

Versorgungssicherheit mit Blutprodukten

Kritische Infrastruktur: Bei ausgedehnten Ausbrüchen von Infektionskrankheiten oder Pandemien ist die Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten gefährdet. Dieser Artikel gibt eine Übersicht über Maßnahmen zur Sicherstellung der Blutversorgung in der Pandemie-Situation.

Falls weite Teile der Bevölkerung erkranken kann eine Versorgung mit Blutprodukten im gewohnten Maße u.U. nicht aufrechterhalten werden da 1. potentielle Spender erkrankt sind oder 2. erkrankte Angehörige pflegen müssen oder 3. Angst vor Ansteckung im Rahmen der Blutspende haben oder 4. durch Erkrankung der Mitarbeiter der Blutversorgungsinfrastruktur (Ärzte, Punktionspersonal, Labor, Fahrer etc.) eine normale Bearbeitung und Auslieferung unmöglich wird.

Um diesem Risiko entgegen zu wirken gibt es eine ganze Reihe von Planungen für den Pandemiefall. In einem Votum des Arbeitskreises Blut des Bundesgesundheitsministerium sind 8 Maßnahmen beschlossen worden (Bundesgesundheitsblatt 2010), die da sind:

- Erstellung von Pandemieplänen in Blutspendeeinrichtungen und Einrichtungen der Krankenversorgung.
- Öffentlichkeitsarbeit zur erfolgreichen Rekrutierung von Blutspendern während der Pandemie.
- Organisatorische Maßnahmen der Blutspendeeinrichtungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit.
- Impfung des für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen unverzichtbaren Personals.
- Organisatorische und Hygiene-Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionen bei den Spendeterminen.
- Information spendewilliger Personen über diese Hygiene-Maßnahmen zur Reduzierung der Angst vor Ansteckung bei einem Spendetermin.
- Organisatorische Maßnahmen für die Kooperation der Blutspendeeinrichtungen.
- Organisatorische Maßnahmen in den Einrichtungen der Krankenversorgung zur Verringerung des Verbrauchs von Blutkomponenten.

Letzteres beinhaltet u.a. die Information des Krankenhauspersonals, die Absetzung elektiver Operationen mit hoher Transfusionswahrscheinlichkeit und die strenge Indikationsstellung zur Transfusion. Für diese Maßnahmen sind die jeweiligen Transfusionsbeauftragten und -verantwortlichen zuständig.

Auch die Spendergewinnung soll erleichtert werden, indem die Auswahlkriterien für Spender in Bezug auf Alter, Gesundheitszustand und Hb-Konzentration angepasst werden (Blutspende-Pandemie-Verordnung).

Kommentar:
Das Bedauerliche an diesen Planungen ist die spezifische Ausrichtung auf eine Influenza-Pandemie. Insbesondere die Blutspende-Pandemie-Verordnung legt sogar den exakten Virussubtyp (A/H1N1) als Geltungskriterium fest. Doch was wenn plötzlich die aviäre Influenza (Vogelgrippe / H5N1) oder eine Freisetzung des Pockenvirus auftritt? Gibt es dann einen neuen, abweichenden Plan? Das schafft letztlich nur Unsicherheit. Angemessener wäre eine dem All-hazards-Ansatz [KatMedBevSchtz-Lexikon] entsprechende, allgemeinere Planung für B-Lagen gewesen, bei der nicht für jede Siutation das Rad neu erfunden werden muss.

Verwandte Artikel:
- RKI-Merkblatt Influenza überarbeitet (11.02.2011)
- Neuauflage Handbuch betriebliche Pandemieplanung (18.01.2011)
- Alle Artikel der Rubriken kritische Infrastruktur oder B-Gefahren

Quellen / weiterführende Literatur:
- Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit. Aufrechterhaltung der Blutversorgung bei einer Influenza-Pandemie. Bundesgesundheitsblatt 2010 (53) 84. Online erhältlich auf den Seiten des RKI.
- Blutsprende-Pandemie-Verordnung. Bundesgesetzblatt 2009 (80) 3946.
- Arbeitskreis Blut. Aufrechterhaltung der Versorgung mit Blutprodukten im Falle einer Influenza-Pandemie. Bundesgesundheitsblatt 2009 (52) 1210 - 1222. Online erhältlich auf den Seiten des RKI.
- Biscoping J. Strategien des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit für Pandemien und Versorgungsengpässe mit Blutkonserven. Anästhesiologie & Intensivmedizin 2011 (52) 102 - 105.

08.02.2011

Verteilungsgerechtigkeit in der Pandemie

B-Gefahren: Ein interessanter Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 28.01. thematisiert Aspekte der Triage sowie der Rationierung und Priorisierung der Resourcenverteilung im Pandemiefall.

Annegret Schoeller und Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer greifen in ihrem Beitrag "Triage bei Influenza: Wer kann versorgt werden?" wichtige ethische und taktische Aspekte der Verteilung bei Resourcenknappheit auf. Bisher fehlt in Deutschland eine gesetzliche Regelung, wer im Falle von Seuchen in welcher Reihenfolge geimpft oder behandelt werden soll.

Lediglich der nationale Pandemieplan gibt eine Prioritätenliste bei der Impfung vor: Zunächst sollen medizinisches, rettungsdienstliches und Feuerwehrpersonal, dann Polizei, Ordnungsbehörden und Entsorgungsunternehmen, dann weiteres Personal des Katastrophenschutzes, gefolgt von Personen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und zuletzt der Rest der Bevölkerung geimpft werden. Diese Regelung hat aber keine Gesetzeskraft.

Als stragtegische Ziele für ein weiträumiges Seuchengeschehen werden folgende Punkte herausgearbeitet:
- Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems, kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Ordnung
- Verhinderung weiterer Ansteckung durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Transparenz und Dokumentation der Maßnahmen für eine spätere Überprüfung
- Verteilung der Resourcen nach Regeln, die einen maximalen Nutzen für die Gemeinschaft als Ganzes sicherstellt. Die Rechte Einzelner müssen u.U. für diesen Zweck beschnitten werden.

Was ich bei diesen Ausführungen vermisst habe ist die Forderung, bereits vor dem Ausbruch einer Pandemie oder anderen Massenerkrankung durch entsprechende Vorbereitung und Vorhaltung die Periode bei der von der gewohnten Individualversorgung abgewichen werden muss so kurz wie möglich zu halten.

Verwandte Beiträge:
- Hygiene-Empfehlungen bei Influenza (27.08.2010)
- Triage-Methoden in der Notaufnahme (12.01.2011)
- Alle Artikel der Rubrik B-Gefahren

Quelle:
Dt. Ärzteblatt 2011 (108) B117 (kostenloser Volltext: html / pdf)

01.02.2011

Innenminister schwächt Terrorwarnung ab

Terrorismus: Bundesinnenminister de Maizière hat in einer heutigen Stellungnahme angekündigt, die Polizeipräsenz zur Terrorabwehr zurück zu fahren. Grundlage sei eine neue, weniger dramatische Einschätzung der Gefährdungslage.

Seit 17. November 2010 galt in Deutschland höchste Terrorwarnstufe. Grund hierfür waren die Bombenfunde in Luftfrachtpaketen auf deutschem Boden, Warnungen ausländischer sowie Erkenntnisse eigener Nachrichtendienste, dass noch für November ein Terroranschlag in der Bundesrepublik geplant sein könnte.

Diese Befürchtungen haben sich etwas abgemildert, wobei keineswegs von einer Entwarnung gesprochen werden könne. Die Sicherheitsbehörden, so de Maizière, behielten sich "neben verdeckten Maßnahmen ausdrücklich vor, gemeinsam mit den Ländern situations- und lageangepasst jederzeit wieder verstärkt auch mit öffentlichkeitswirksamer Präsenz auf besondere Bedrohungen oder bestimmte Gefährdungspotentiale und Gefährdungsspitzen zu reagieren - sei es bundesweit oder nur regional und temporär."

Kommentar:
Dieser Schritt war eigentlich zu erwarten: eine dauerhafte, maximale Sicherheitsstufe ist kaum durchzuhalten. Erstens sinkt mit der Zeit die Aufmerksamkeit der Bevölkerung, und zweitens müssen auch Polizistinnen und Polizisten mal Urlaub machen. Wollen wir hoffen, dass es keine Terrorkommandos gibt, die genau auf diesen Schritt gewartet haben...

Verwandte Beiträge:
- Konkrete Terrorgefahr in Deutschland (19.11.2010)
- HEIKAT - Handlungsempfehlung bei Terrorverdacht (21.11.2010)
- Alle Artikel der Rubrik Terrorismus

Quelle:
Statement von Minister de Maizière

15.01.2011

Wetteranfälligkeit der Bahn

Kritische Infrastruktur: Alle reden vom Wetter - wir nicht... So hat die Bahn in früheren Zeiten für ihren Service geworben. Die heutige Realität sieht anders aus: Ausfälle der Klimaanlagen im Sommer, gefrorene Weichen und Bremsen im Winter. Der Schienenverkehr hat sich im letzten Jahr wenig resilent gegenüber Wettereinflüssen gezeigt.

Diese Woche musste sich Bahnchef Rüdiger Grube vor der Verkehrsministerkonferenz erklären. Ein wichtiger Grund für das Winterchaos seien fehlende Ersatzzüge aufgrund verkürzter Wartungsintervalle der ICEs; es bestünde ein erheblicher Investitionsbedarf. Daneben spielten Mehrbuchungen von gestrandeten Fluggästen eine erhebliche Rolle. Grube konnte nicht versprechen, dass die Probleme bis zum kommenden Winter abgestellt sein werden.

Die Verkehrsminister forderten verstärkte Investitionen in Schienenwege und Züge. Als mögliche Quelle war die jährliche Dividende in Höhe von 500 Mio € im Gespräch, welche die Bahn an die Bundesrepublik abführen muss. Auch die Allianz pro Schiene forderte in 2011 eine Mehrinvestition von 1.000.000 ( 1 Mrd.) €.

Die Probleme bei der Bahn zeigen deutlich, dass eine intensive Sparpolitik zwecks Börsenreife, die häufig mit einer Reduktion sicherheitsrelevanter Redundanzen einhergehen, schlecht mit Robustheit gegenüber Störeinflüssen vereinbar sind. Gerade weil die Bahn ein Reserveverkehrsmittel bei Wetterbedingten Flugausfällen darstellt ist hier eine hohe Verlässlichkeit auch bei ungünstiger Witterung zu fordern.

Es bleibt zu hoffen, dass ähnliche Probleme in Zukunft nicht auch bei anderen Infrastruktureinrichtungen zu verzeichnen sind, die an der Schwelle zu Privatisierung stehen oder diese schon hinter sich haben (Strom-, Gas- und Wasserversorger, Post, Krankenhäuser etc.). Schließlich führen Ausfälle dieser Verrsorger nicht "nur" zu verärgerten Kunden sondern auch zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden.

Quellen:
- Pressemitteilung Allianz pro Schiene
- Die Zeit, Schlagwort Bahn
- Pressemeldung der Bahn vom 21.12.

12.12.2010

Kritische Infrastruktur in Europa aus U.S.-Sicht (WikiLeaks)

Kritische Infrastruktur: Sie sind Terrorist und möchten die USA treffen ohne ins Land reisen zu müssen? Kein Problem: Bei WikiLeaks können Sie jetzt nachlesen wo im Ausland Sie zuschlagen müssen um die Vereinigten Staaten hart zu treffen. Ich habe auch mal reingelesen...

WikiLeaks ist ein Internetdienst der, je nach Sichtweise, zum organisierten Geheimnisverrat oder zur Erhöhung der Transparenz in der internationalen Politik beiträgt. Aktuell im Angebot sind geheime Dokumente des US-Außenministeriums. Mindestens eines davon ist aus deutscher Bevölkerungsschutz-Sicht von Interesse:

Das Pamphlet mit der Kennung 09STATE15113 [WikiLeaks] vom Februar 2009 enthält eine Liste mit für die USA kritischer Infrastruktur im Ausland. Diese Auslandsressourcen sollten in den amerikanischen National Infrastructure Protection Plan eingehen, welcher zum Schutz solcher Einrichtungen beitragen soll, welche bei Zerstörung zu gravierenden Einschnitten in der US-amerikanischen inneren Sicherheit, der Wirtschaftsleistung und/oder des Gesundheitssektors führen würden.

Aus deutscher Sicht handelt es sich bei diesen Einrichtungen wohl um besonders durch terroristische Angriffe bedrohte Ziele, die in der Notfallplanung besonderes Augenmerk verdienen. Daher möchte ich eine Liste der in o.g. Dokument erwähnten Schlüsseleinrichtungen im deutschsprachigen Raum anfügen. Einer Wertung der Arbeit von WikiLeaks möchte ich mich dabei ausdrücklich enthalten.

Auszüge aus dem WikiLeaks-Dokument 09STATE15113 (Ausführungen in eckigen Klammern sind eigene Anmerkungen; einzelne Orts- und Firmennamen wurden von mir in Bezug auf die Rechtschreibung korrigiert):

Deutschland:


  • TAT-14 undersea cable landing, Norden, Germany [Deutscher Anlandepunkt für das transatlantische Daten-Seekabelsystem TAT-14, Wikipedia, Grafik auf www.tat-14.com].

  • Atlantic Crossing-1 (AC-1) undersea cable landing Sylt, Germany [weiteres transatlantisches Unterseekabel, welches u.a. in Westerland auf Sylt anlandet, Wikipedia].

  • BASF Ludwigshafen: World's largest integrated chemical complex.

  • Siemens Erlangen: Essentially irreplaceable production of key chemicals.
    Siemens, GE, Hydroelectric Dam Turbines and Generators.

  • Draeger Safety AG & Co., Luebeck, Germany: Critical to gas detection capability.

  • Junghans Feinwerktechnik Schramberg, Germany: Critical to the production of mortars [=Mörser].

  • TDW - Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme, Schrobenhausen, Germany: Critical to the production of the Patriot Advanced Capability Lethality Enhancement Assembly.

  • Siemens, Large Electric Power Transformers 230 - 500 kV Siemens, GE Electrical Power Generators and Components.

  • Druzhba Oil Pipeline [Erdölleitung "Druschba" oder "Freundschaft", die in zwei Strängen durch Süd- bzw. Ostdeutschland läuft, Wikipedia].

  • Sanofi Aventis Frankfurt am Main, Germany: Lantus Injection (insulin).

  • Heyl Chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH: Radiogardase (Prussian blue) [Unlösliches Berliner Blau, bindet radioaktives Cäsium im menschlichen Verdauungstrakt, siehe http://www.gifte.de/Antidote/radiogardase.htm].

  • Hameln Pharmaceuticals, Hameln, Germany: Pentetate Calcium Trisodium (Ca DTPA) and Pentetate Zinc Trisodium (Zn DTPA) for contamination with plutonium, americium, and curium.

  • IDT Biologika GmbH, Dessau-Rosslau, Germany: BN Small Pox Vaccine [Pocken-Impfstoff].

  • Biotest AG, Dreieich, Germany: Supplier for TANGO (impacts automated blood typing ability).

  • CSL Behring GmbH, Marburg, Germany: Antihemophilic factor/von Willebrand factor [Hersteller von Gerinnungsfaktoren].

  • Novartis Vaccines and Diagnostics GmbH, Marburg, Germany: Rabies virus vaccine [Impfstoff gegen Tollwut].

  • Vetter Pharma Fertigung GmbH & Co KG, Ravensburg, Germany (filling): Rho(D) IGIV [Immunglobuline].

  • Port of Hamburg [Hamburger Hafen].


Österreich:


  • Baxter AG, Vienna, Austria: Immune Globulin Intravenous (IGIV).

  • Octapharma Pharmazeutika, Vienna, Austria: Immune Globulin Intravenous (IGIV).


Schweiz:


  • Hoffman-LaRoche, Inc. Basel, Switzerland: Tamiflu (oseltamivir) [Influenza-Medikament].

  • Berna Biotech, Berne, Switzerland: Typhoid vaccine [Typhus-Impfstoff].

  • CSL Behring AG, Berne, Switzerland: Immune Globulin Intravenous (IGIV).

19.11.2010

Konkrete Terrorgefahr in Deutschland

Terrorismus: Bundesinnenminister de Maizière warnt vor einer konkreten Terrorgefahr in Deutschland. Möglicherweise sind noch für den November Anschläge in der Bundesrepublik geplant. Laut Bundespolizeichef Seegerer läge die Anschlagsgefahr auf einer zehnstufigen Skala aktuell bei neun.

Dies ist die bis dato deutlichste Warnung der Politik vor möglichen Terrorakten. Nachdem bisher stets lediglich vor einer abstrakten Gefährdung gesprochen wurde, wird die Gefahr nun als konkret und aktuell bezeichnet. Die Regierung vermutet,dass Anschläge noch für den November in Vorbereitung sind; Terrorkommandos seien auf dem Weg nach Deutschland. Nähere Angaben zu einem möglichen Wo und Wie wurden nicht gemacht.

All dass ist kein Grund zur Panik, schließlich würde man damit nur den Zielen von al Qaida in die Hände arbeiten: nämlich Angst, Verunsicherung und Instabilität zu streuen. Es gäbe auch keinen Anlass bestimmte Orte zu meinden. Gleichwohl wurden bereits Teile des Münchner Hauptbahnhofs abgesperrt um Personenkontrollen zu erleichtern.

Aus meiner Sicht sollte diese Warnung Anlass für alle Aktiven im Bevölkerungsschutz sein mal wieder die eigene Einsatzbereitschaft und Notfallvorsorge zu überprüfen. Insbesondere sollten wir sicherstellen, dass unsere Familien versorgt sind, auch wenn wir einige Tage von zu Hause weg sein müssen. Wie seht es aus mit den Vorräten (Nahrung, Wasser, Treibstoff, Bargeld, Medikamente, Tierfutter) und Vorbereitungen auf Strom- und Kommunikationsausfall (Taschenlampen, Batterien, netzunabhängiges Radio)? Nützliche Hinweise zur Notfallvorsorge hierzu gibt das Informationssystem deNIS.

Mehr zu diesem Thema auf dem KatMedBevSchtz-Blog unter den Themen Terrorismus und Notfallvorsorge.

11.11.2010

Kaprun: 10 Jahre nach der Katastrophe und die verzweifelte Suche nach einem Schuldigen

Kommentar: Am 11. November 200o starben beim Brand in der Kapruner Gletscherbahn 155 Menschen [Wikipedia]. Am 10. Jahrestag bekräftigten die Angehörigen Ihre Enttäuschung darüber, dass bisher kein Schuldiger für die 155 persönlichen Katastrophen identifiziert ist. Doch selten lässt sich für Katastrophen eine singuläre Ursache verantwortlich machen.

Der Ruf nach Gerechtigkeit erschallt laut dieser Tage vom Fuß des Kitzsteinhorns und klingt fast wie ein Ruf nach Vergeltung. Was aus Sicht der Opferhinterbliebenen, die sich von einem Schuldspruch vor Gericht eine Erlösung von der quälenden Frage nach dem Warum erhofften, irgendwie verständlich erscheint, geht aber an der Realität der Katastrophenentstehung vorbei:

Kaum eine Katastrophe lässt sich auf eine isolierte Ursache zurückführen, fast immer handelt es sich vielmehr um ein sogenanntes Systemversagen, im Volksmund gerne "Verkettung unglücklicher Umstände" genannt. Meist braucht es viele kleine Fehler in der Planung, der Ausführung, der Überwachung, der Fehler-Früherkennung und dem Krisenmanagement damit ein technischer Prozess derart entgleist.

Auf die Gletscherbahn übertragen könnte das etwa heißen, dass (und die Elemente dieser Kausalkette sind von mir zu Anschauungszwecken frei erfunden) vielleicht Person A einen nicht perfekt geeigneten Heizlüfter ausgesucht, Firma B einen kleinen Konstruktionsfehler gemacht, Firma C beim Einbau ein wenig geschludert, Person D einen Defekt improvisiert repariert, die Aufsichtsbehörde E bei der Überprüfung ein Auge zugedrückt, Fahrgast F seine Skijacke auf dem heißen Gerät abgelegt und Fahrer G die Rauchentwicklung nicht ernst genommen habe könnte. Man muss nun kritisch fragen ob diese Versäumnisse für sich genommen eine Verurteilung rechtfertigen würden...?

Die Theorie des Systemversagens hat auch seinen positiven Aspekt: Durch Identifizierung und sytematische Vermeidung kleiner, banal erscheinender Risikosituationen lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Disasters erheblich senken. Mit diesem Ansatz hat es der Chemie-Konzern Du Pont vor langer Zeit geschafft, seine Betriebsunfallrate auf unter 2% des Branchendurchschnitts zu senken.

Der Wunsch der Betroffenen nach Antworten ist zu respektieren. Allerdings sollte sich die Presse und vor allem die Justiz nicht von dem Ruf nach dem Verantwortlichen beeinflussen lassen. Die Wahrheit ist zu ausführlich als dass sie in eine Schlagzeile passen könnte.

06.11.2010

Diskrepantes Sicherheitsniveau im Reiseverkehr

Kommentar: Beim Fliegen herrscht eine echte Zwei-Klassen-Abfertigung, zumindest was das Sicherheitsniveau angeht: Fluggäste werden im wahrsten Sinne des Wortes bis auf die Haut gescannt, während Luftfracht (bisher) nur stichprobenartigen Sicherheitskontrollen unterworfen wird. Und im Bahn- und Schiffsverkehr gibt es praktisch gar keine Kontrollen. Das wirft die Frage auf ob diese Zwei-Klassen-Sicherheit Sinn macht.

Terroristen schmuggeln Bomben in Flugzeuge - doch diesmal nicht im Handgepäck als zu mischende Flüssigkeiten o.ä. sondern indirekt per Luftfracht. Gleich zwei unabhängige Serien solcher Paketbombenanschläge sind in diesen Tagen omnipräsent in den Medien: Einmal ging es im Namen Osama Bin Ladens vom Jemen an verschiedene jüdische Einrichtungen in den USA, das andere Mal waren es griechische Terroristen die es auf europäische Staatsorgane abgesehen hatten. Beim ersten Beispiel ist es dem saudischen Geheimdienst zu verdanken, dass die explosive Fracht rechtzeitig abgefangen wurde (und ohne die sehr konkreten Hinweise wäre der Sprengstoff selbst bei der Überprüfung nicht gefunden worden), die Sprengsätze der zweiten Serie haben es bis zum Empfänger geschafft. Wieder einmal ist es den Terroristen, ob hoch- oder nur mittelgradig organisiert, gelungen eine Sicherheitslücke auszunutzen, und im internationalen Luftfrachtverkehr mal kräftig auf die Bremse zu treten. Es muss zweifelsohne von Glück gesprochen werden, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Die weitere Entwicklung ist leicht vorherzusagen: Die Schwächen in der Luftfrachtsicherheit werden unter großem Aufwand geschlossen werden, während sich al-Qaida eine neue Schwachstelle suchen und erneut zuschlagen wird. Vielleicht schaffen wir es ja das eine oder andere Mal den militanten Extremisten zuvor zu kommen und Sicherheitslücken zu schließen bevor sie missbraucht werden. Was wäre etwa einfacher als eine Bombe in einen Schnellzug zu schmuggeln und bei voller Fahrt explodieren zu lassen? Was wenn gerade ein zweiter ICE entgegen kommt? Ein zweites Eschede wäre garantiert. Nicht viel freundlicher sähe es bei einem Bombenanschlag auf ein großes Passagierschiff auf hoher See aus. Man muss sich kritisch fragen warum die Kontrollen an Flughäfen derart scharf und an Bahnhöfen praktisch inexistent sind.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Ganz so leicht wird es nicht sein, dann wer möchte schon auf seinem täglichen Weg mit dem Zug zur Arbeit eine halbe Stunde für Nacktscanner-gestützte Sicherheitskontrollen aufwänden - von den Kosten ganz zu schweigen? Gegen den organisierten internationalen Terrorismus hat sich die Staaten übergreifende Zusammenarbeit der Geheimdienste im jüngsten Fall bewährt. Gegen spontane Einzeltäter wird so schnell jedoch kein Kraut gewachsen sein. Wie aber kann man Bahnfahrgäste schützen wenn sich die Wahrscheinlichkeit solcher Anschläge nicht reduzieren lässt? Nach der Risikoformel (Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß) blieben noch die klassischen Maßnahmen der Katastrophenvorbereitung zur Senkung des Schadenspotentials: Erstellen und Beüben von Alarmplänen, Ausbildung, Material- und Personalvorhaltung etc. Doch sind wir auch auf innovative Ideen in der Schadensprävention angewiesen. Wie wäre es beispielsweise mit der Entwicklung sichererer Züge: Man stelle sich einen Wagon vor der bei einer Detonation die Druckwelle durch Sollbruchstellen nach oben ableitet anstatt aus dem Gleis gerissen zu werden. Die Frage nach der Machbarkeit solcher Konzepte sollte den Ingenieuren gestellt werden - und nicht am Geld scheitern.

Bei der Terrorabwehr müssen wir Fantasie und Entschlossenheit an den Tag legen, sonst wird es eines Tages doch noch ein böses Erwachen im eigenen Land geben.

29.09.2010

Der österreichische Weg: Notfall- und Katastrophenmedizin-Ausbildung trennen

Kongressbericht: Auf dem Hauptstadtkongress HAI 2010 der DGAI berichtete Dr. Bernd Mayer, Lehrbeauftragter für Katastrophenmedizin an der Universität Graz, über seinen Ansatz in der katastrophenmedizinischen Ausbildung. Er betonte dass die katastrophenmedizinische von der notfallmedizinischen Ausbildung abzugrenzen sei.

Dr. Mayer formulierte sechs Thesen mit Hilfe derer die Ausbildung in Katastrophenmedizin vorangebracht werden sollte:
1. Notfallmedizinische Ausbildung ist nicht gleichzusetzen mit katastrophenmdizinischer Ausbildung
2. Eine EU-weite Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte ist notwendig
3. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien führen zu einer Angleichung von Nomenklatur, Equipment und Einsatzstrategien
4. Ausbildungssegmente die verstärkt vermittelt werden müssen sind:
- Besonderheiten der katastrophenmedizinischen Versorgung
- Einsatztaktik bei spezifischen Ereignissen
- Logistik
- Mangement der humanitären Katastrophe
- internationale Rechtsordnung
- Ethik und Soziologie
- Katastrophenpsychiatrie und -psychologie
5. Einfachheit und situationsbezogenes Handeln
6. Bereitstellung entsprechender Lehrunterlagen

Kommentar:
Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, die notfall- und katastrophenmedizinische Ausbildung entschieden zu trennen, da
1. jeder in der Notfallversorgung Tätige Strategien zum Management von Diskrepanzen in Versorgungsbedarf und verfügbaren Ressourcen beherrschen können muss (z.B. erstes Team am Verkehrsunfall mit mehreren KFZ),
2. Einsatzkräfte der Routine-Gefahrenabwehr auch die tragende Säule der Katastrophenabwehr sind, die nicht das Feld räumen wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird.
Daher sollte eher die Aus- und Fortbildung für den Großschadensfall verstärkt in die Notfallmedizin-Schulung eingebunden werden.

02.09.2010

Welches Analgetikum durch Rettungsassistenten in Notkompetenz?

Führung und Taktik: In der Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zur Medikamentenapplikation durch Rettungsassistenten (RAs) in Notkompetenz wird die Gabe eines Analgetikums mit aufgeführt. Seither gibt es viele Diskussionen rund um dieses Thema aber noch kein überzeugendes Konzept. Mit der flächendeckenden Einführung der Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) gewinnt dieses Thema neue Aktualität. Aber welches Medikament könnte für den Einsatz durch RAs geeignet sein?

Zahlreiche Organisationen und ärztliche Standesvertretungen haben Stellungnahmen zum Thema Analgetikagabe in Notkompetenz abgegeben (BÄK, BAND / DIVI, Bundesverband der Ärztl. Leiter Rettungsdienst), noch zahlreichere Publikationen diskutieren das Thema kontrovers (s.u.). Allen gemeinsam ist dass ein überzeugendes Kozept bisher fehlt, und die Organisationsverantwortung dem ÄLRD auferlegt wird.

Die Gabe von Medikamenten durch Nicht-Ärzte stellt einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und, je nach Substanz und Zubereitung, ggf. auch gegen das Betäubungsmittel- und das Arzneimittelgesetz dar und ist strafbar. Zusätzlich kann der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein. Daneben könnten arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Die Strafbarkeit der Medikamentenverabreichung kann unter bestimmten Umständen durch den §34 StGB (rechtfertigender Notstand) abgewendet werden, sofern diese die einzige Möglichkeit darstellt, Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut (Leben, Gesundheit) abzuwenden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Medikamentengabe durch RAs ist dass das Mittel auch geeignet ist einen relevanten Nutzen für den Patienten zu bringen. In Bezug auf Schmerzbehandlung heißt das, dass die Schmerzlinderung schnell einsetzen und stark wirksam sein muss, damit der Patient von einer Behandlung vor Eintreffen des Notarztes profitieren kann. In Grafik 1 ist der Nutzen für den Patienten bei stark wirksamer und rasch einsetzender Analgesie als blaue Fläche zwischen den beiden Schmerzverläufen (blaue Linie: Schmerzverlauf wenn auf den Notarzt gewartet wird; rote, gestrichelte Linie: Analgesie durch RA in Notkompetenz) dargestellt. Solche rasch und stark wirksamen wären etwa i.v. applizierte Opiate oder Ketamin / Esketamin.

Ist für die Analgesie in Notkompetenz jedoch ein Mittel oder eine Applikationsform vorgesehen, die zwar eine starke, aber langsam einsetzende Wirkung hat (z.B. Opiat subkutan oder Ketamin intramuskulär), ist der Gewinn für den Patienten nur gering (wieder dargestellt als blaue Fläche in Grafik 2). Das gleiche gilt für schwach wirksame Analgetika, selbst wenn die Wirkung rasch einsetzt (Grafik 3). Für die meisten Analgetika die für den Einsatz in Notkompetenz diskutiert werden gilt jedoch dass sie schwach wirksam und langsam anschlagend sind (Suppositorien, Parecoxib), schon deshalb weil einige selbst bei i.v.-Gabe langsam als Kurzinfusion gegeben werden müssen (Metamizol, Paracetamol i.v.). Hier ist für den Patienten gegenüber dem Warten auf den Notarzt mit seinen Möglichkeiten zur Opiat- oder Ketamingabe überhaupt kein Nutzen zu erwarten.

Der Anwendung der verfügbaren stark und rasch wirkenden Analgetika durch RAs in Notkompetenz stehen schwerwiegende Argumente entgegen: Die stark wirsamen Opiate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, was eine Verwendung durch RAs ohne individuelle ärztliche Anordnung rechtlich nicht zulässt. Esketamin, und mehr noch Ketamin, sind primär Narkosemedikamente mit potientellen schweren Nebenwirkungen (Atemstillstand, Albträume, Hypersalivation). Die Anwendung von Ketamin wird sogar nur Ärzten mit Erfahrung in Anästhesie oder Notfallmedizin empfohlen. Zur Unterdrückung von Nebenwirkungen ist häufig eine Begleitmedikation erforderlich (Benzodiazepine und/oder Atropin).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus meiner Sicht die Analgetikagabe durch RAs vor Eintreffen des Notarztes nur dann zulässig ist, wenn ein Weg gefunden werden kann bei dem das Rettungsfachpersonal ein schnell und stark wirksames Analgetikum verwenden kann. Es erscheint fraglich ob es derzeit ein Schmerzmittel auf dem Markt gibt, welches für eine Applikation in Notkompetenz geeignet ist. Alternative Organisationsformen, wie eine telefonische ärztliche Einzelfalldelegation während des Einsatzes an entsprechend qualifizierte Assistenten, sollten bei der Diskussion nicht aus den Augen verloren werden.

Quellen:
Stellungnahmen: BÄK, BAND / DIVI, Bundesverband der Ärztl. Leiter Rettungsdienst (Notarzt 2010; 30: 188).
Publikationen:Notarzt 2005; 21: 81, Notarzt 2009; 25: 17, Notarzt 2009; 25: 1, Notarzt 2009; 25: 37, Notfall und Rettungsmedizin 2010 online first.
Fachinformation Ketanest S, Fachinformation Ketamin-ratiopharm.

04.05.2010

Terror in Deutschland: Eine unterschätzte Gefahr?

Kommentar: New York, London, Madrid... alles Städte in der westlichen Welt die bereits Opfer religiös motivierter Terroranschläge geworden sind. Wie hoch ist die Gefahr in Deutschland? Wie gut sind wir auf Anschläge vorbereitet, und was sind die besten Strategien für den Ernstfall? In diesem Kommentar möchte ich einige dieser Aspekte diskutieren.

Der missglückte Terroranschlag in New York vom vergangenen Wochenende lädt dazu ein sich Gedanken über die Terrorgefahr in Deutschland zu machen. Bisher sind wir hierzulande von (geglückten) Anschlägen verschont geblieben, was aber noch lange nicht heißt dass das so bleiben wird.

Parallel zum steigenden Engagement der Bundeswehr in islamischen Staaten scheint die Bundesrepublik auch ins Visir der religiös motivierten Terroristen zu geraten. Ablesen lässt sich dies u.a. aus den Anschlägen auf deutsche Einrichtungen im Ausland, insbesonderen die Botschaften in Kabul am 17. Januar [spiegel online] und in Bagdad am 04. April [spiegel online], und vor allem auf Bundeswehrtruppen mit insgesamt sieben gefallenen Soldaten in Afghanistan am 2. und 15. April [Bundeswehr]. Dies könnten Vorboten von bevorstehenden Terrorakten auf deutschem Boden sein. Auch diue Gefahr von sogenannten schmutzigen Bomben wird auf der politischen Ebene ernster genommen denn je.

Die größten Herausforderungen und Probleme für die rettungsdienstliche Bewältigung von terroristischen Schadenslagen sehe ich zur Zeit in
1. der Vorbereitung auf solche Szenarien in Bezug auf Entwicklung und Einübung von Einsatzstrategien sowie Vorhaltung des entsprechenden Materials (insbes. der persönlichen Schutzausrüstung),
2. dem frühzeitigen Erkennen von Terroranschlägen als solche durch die ersten Einsatzkräfte vor Ort und die taktische Umstellung durch die Einsatzleitung und
3. der Dekontamination von Verletzten und Betroffenen präklinisch und im Krankenhaus.

Der KatMedBevSchtz-Blog wird sich in nächster Zeit verstärkt dem Thema Terrorismus annehmen.

03.03.2010

Rauchmelder mit Katastrophenwarnfunktion gefordert

Nachricht: Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert für Privathaushalte die Einführung von Rauchmeldern mit zusätzlicher Alarmierungsfunktion bei Katastrophenfällen.

Diese Systeme sollen die abgebauten Sirenensysteme zur Warnung der Bevölkerung ersetzen. Die Rauchmelder hätten einen Doppelnutzen: Bei Rauchentwicklung warnen Sie die Bewohner und ermöglichen eine frühzeitige Selbstrettung. Im Großschadensfall würde nach funkgesteuerter Alarmierung ein spezieller Warnton oder eine Sprachdurchsage die Bevölkerung zum Einschalten von Radio oder TV-Geräten auffordern. Dies wurde jüngst in einer Pressemeldung des DFV propagiert.

Kommentar: Funktionieren kann dieser vielversprechende Ansatz natürlich nur, wenn die Bevölkerung auch mit betriebsbereiten - bei Stromausfall auch batteriebetriebenen - Radiogeräten ausgestattet ist. Ist dass nicht der Fall ist der Alarm nicht viel wert. Im schlimmsten Fall könnte es sogar passieren, dass eine Familie bei Katastrophenalarm aus Angst vor einem Brand ihr Haus verlässt und in genau die Giftwolke rennt vor der sie eigentlich gewarnt werden sollte.

Warum also dieses Konzept nicht konsequent weiterdenken und die Rauchmelder gleich mit Radioempfängern ausstatten, so dass die individuellen Warnmeldungen direkt mit dem Gerät gehört werden können? Technisch und finanziell sollte das ein lösbares Problem darstellen.

08.01.2010

Fahrlässige Impfmüdigkeit

Dieser Kommentar bezieht sich auf den Eintrag Bundesregierung storniert Bestellung an H1N1-Impfstoff.

Jetzt ist es amtlich: Die Bevölkerung zeigt nach einem kurzen anfänglichen run auf die H1N1-Grippeimpfung wenig Motivation sich impfen zu lassen. Nur 6 - 10 % der Bevölkerung haben bisher vom Impfangebot gebrauch gemacht. Hierzu haben sicher viele Faktoren beigetragen, u.a. der meist milde Verlauf der Erkrankung, die mittlerweile eingetretene Stille in den Medien zum Thema und nicht zuletzt die Diskussion um die adjuvantierten / nicht-adjuvantierten "Zwei-Klassen-Impfstoffe".

In Wahrheit hat sich mittlerweile herausgestellt, dass der Impfstoff Pandemrix zwar nicht sonderlich gut verträglich, aber sicher ist. Typische Nebenwirkungen klingen rasch wieder ab. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sieht auf Basis der genauen Verfolgung der UAW-Meldungen kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu saisonalen Impfstoffen, auch wenn Lokalreaktionen und allgemeines Krankheitsgefühl erwartungsgemäß häufiger beobachtet wird (Risikobericht des PEI vom 22.12.09). Die Sicherheit des Impfstoffes eignet sich also nicht als Ablehnungsbegründung der Impfung.

Die Impfverweigerung seitens der Bevölkerung stellt jedoch den Erfolg der Grippe-Abwehrmaßnahmen schwer in Frage. Nur wenn eine ausreichende Durchimpfung der Bevölkerung erreicht werden kann, lässt sich die aktuelle Pandemiewelle durchbrechen und weitere Verhindern. Gelingt dies nicht, steigt nicht nur das Risiko für weitere Erkrankungen und Todesfälle sondern auch für Veränderungen des Virus (Mutation oder Vermischung mit anderen Influenza-Stämmen), was letztlich zu weit gefährlicheren Varianten führen könnte. Am Ende könnte sogar der vorhandene Impfstoff wirkungslos werden.

Noch gravierender könnten die Auswirkungen der zu beobachtenden Impfmüdigkeit bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst werden. Infiziertes Rettungspersonal (das ja schon 24 Std. vor Symptombeginn infektiös sein kann) hat Kontakt mit schwer kranken Patienten, die natürlich ein besonders hohes Sterberisiko im Krankheitsfall haben. Hinzu kommt, das bei einer schwereren Welle der Gesundheitssektor, und gerade auch der Rettungsdienst, verstärkt in Anspruch genommen werden würde, und sich die Gesellschaft eine Schwächung der Einsatzkräfte durch Krankheitsfälle in den eigenen Reihen schlicht nicht leisten kann.

Ich selbst war bestürzt über die überaus geringe Bereitschaft zur Grippeimpfung bei den Einsatzkräften im eigenen Wirkungsbereich und kann nur an alle appellieren sich impfen zu lassen. Oder haben Sie Lust die Neue Grippe nach Hause in Ihre Familien zu zu schleppen? Und last not least: Dieser Appell gilt gleichsam auch für die jährlich wieder kehrende saisonale Grippe.