
Gemäß dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) können folgende Personenkreise bzw. Organisationen eine Telekommunikationsbevorrechtigung beantragen (§ 6 PTSG):
1.Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
2.Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
3.Gerichte des Bundes und der Länder,
4.Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
5.Katastrophenschutz, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
6.Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
7.Hilfs- und Rettungsdienste,
8.Rundfunkveranstalter,
9.Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind.
Die Anträge müssen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises direkt bei dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter gestellt werden. Das Ganze ist nicht umsonst: Für Festnetzanschlüsse wird eine Gebühr von 100 € fällig, für Mobilfunkkarten 50 €.
Quellen / weiterführende Informationen:
- Info-Seite der Bundesnetzagentur
- Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)
- Kontaktdaten bei O2 (für andere Anbieter war nichts zu finden)
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