29.09.2010

Der österreichische Weg: Notfall- und Katastrophenmedizin-Ausbildung trennen

Kongressbericht: Auf dem Hauptstadtkongress HAI 2010 der DGAI berichtete Dr. Bernd Mayer, Lehrbeauftragter für Katastrophenmedizin an der Universität Graz, über seinen Ansatz in der katastrophenmedizinischen Ausbildung. Er betonte dass die katastrophenmedizinische von der notfallmedizinischen Ausbildung abzugrenzen sei.

Dr. Mayer formulierte sechs Thesen mit Hilfe derer die Ausbildung in Katastrophenmedizin vorangebracht werden sollte:
1. Notfallmedizinische Ausbildung ist nicht gleichzusetzen mit katastrophenmdizinischer Ausbildung
2. Eine EU-weite Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte ist notwendig
3. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien führen zu einer Angleichung von Nomenklatur, Equipment und Einsatzstrategien
4. Ausbildungssegmente die verstärkt vermittelt werden müssen sind:
- Besonderheiten der katastrophenmedizinischen Versorgung
- Einsatztaktik bei spezifischen Ereignissen
- Logistik
- Mangement der humanitären Katastrophe
- internationale Rechtsordnung
- Ethik und Soziologie
- Katastrophenpsychiatrie und -psychologie
5. Einfachheit und situationsbezogenes Handeln
6. Bereitstellung entsprechender Lehrunterlagen

Kommentar:
Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, die notfall- und katastrophenmedizinische Ausbildung entschieden zu trennen, da
1. jeder in der Notfallversorgung Tätige Strategien zum Management von Diskrepanzen in Versorgungsbedarf und verfügbaren Ressourcen beherrschen können muss (z.B. erstes Team am Verkehrsunfall mit mehreren KFZ),
2. Einsatzkräfte der Routine-Gefahrenabwehr auch die tragende Säule der Katastrophenabwehr sind, die nicht das Feld räumen wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird.
Daher sollte eher die Aus- und Fortbildung für den Großschadensfall verstärkt in die Notfallmedizin-Schulung eingebunden werden.

26.09.2010

deNIS: Informationen und Ratschläge zur Selbsthilfe

deNIS: In dem Themenspecial "Für den Notfall vorgesorgt - ein Angebot des BBK" erläutert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sein Informationsangebot zur Selbsthilfe der Bevölkerung.

Neben der Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt" weist das BBK auf seine Merkblätter zu Hygiene unter erschwerten Bedingungen, zum Ausfall der Energieversorgung und auf eine ganze Reihe weiterer Informationsquellen rund um den Selbstschutz hin.

23.09.2010

Ausbildung für CBRN-Schadenslagen

Kongressbericht: Auf dem Hauptstadtkongress HAI 2010 der DGAI in Berlin referierte Jürgen Schreiber (Projektkoordinator bei der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz) über Ausbildungsanforderungen für Einsatzkräfte im CBRN-Einsatz.

Als Grundlage für die CBRN-Ausbildung steht das Curriculum "Standardisierte ABC-Grundausbildung" sowie neuerdings das Curriculum "Arzt im CBRN-Einsatz" zur Verfügung. Nach Herrn Schreiber ist anzustreben, dass alle Mitwirkendem im Gesundheitsschutz eine Basisausbildung in der CBRN-Abwehr durchlaufen.

Konkret sind folgende Anforderungen an Einsatzkräfte im CBRN-Einsatz zu stellen:
- CBRN-Gefahren müssen erkannt werden
- Selbstschutzmaßnahmen müssen beherrscht werden
- die Persönliche Schutzausrüstung muss angewendet werden können
- Medizinische Erstmaßnahmen müssen durchgeführt werden
- suffizientes Informationsmanagement
- Durchführung der Dekontamination Verletzter (Dekon-V)
- Anleitung betroffener Personen
- angemessene Einsatznachsorge ist durchzuführen (Biomonitoring, psychosoziale Unterstützung)

Zudem sollten auch die Bürger verstärkt in Selbsthilfe ausgebildet werden.

20.09.2010

Expertendiskussion: Einsatz von Telemedizin bei MANV

Kongressbericht: Auf dem Hauptstadtkongress HAI 2010 der Dt. Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) vom 16. - 18. September war auch für Katastrophenmedizin-Interessierte einiges geboten. Über ausgewählte Kongressbeiträge möchte ich hier berichten: In einer Expertendiskussion wurde das A.L.A.R.M.-Projekt vorgestellt, ein Vorhaben zur Entwicklung innovativer IT-Lösungen zur Einsatzunterstützung bei Großschadenslagen.

A.L.A.R.M. steht für "Adaptive Lösungsplattform zur aktiven technischen Unterstützung beim Rettten von Menschenleben" und ist ein Gemeinschaftsprojekt der Berliner Feuerwehr, der Klinik für Anästhesiologie der Berliner Charité, dem Telemedizincentrum der Charité und einer ganzen Reihe weiterer Partner. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

In der Kongresssitzung stellten die Moderatoren Dr. Martin Schultz (Telemedizincentrum) und Dr. Torsten Schröder (Klinik für Anästhesiologie, Charité) zunächst das Projekt vor. Ein wichtiges Werkzeug des Konzepts sind Triage-Module, kleine vernetzte Handheld-Rechner zur Unterstützung der Sichtung. Auf ihnen ist der modifizierte mSTART-Algorithmus hinterlegt. An der Einsatzstelle werden die Sichtungsergebnisse auf Patientenarmbänder elektronisch gespeichert und zudem über ein Wireless Ad-hoc-Netzwerk an die anderen Komponenten übertragen.

Im Anschluss an die Vorstellung diskutierten Prof. Andrea Berghold (Med. Universität Graz), Dr. Hanspeter Bubser (Bundeswehrkrankenhaus Berlin, DGKM), Wilfried Gräfling (Feuerwehr Berlin), Dr. Thomas Helms (Dt. Stiftung für chronisch Kranke), Dr. Jan-Peter Jansen (Schmerzzentrum Berlin) und Pierre Steiger (Björn-Steiger-Stiftung) in einer Podiumsdiskussion das Projekt.

Mehr Informationen über das Projekt gibt es im Internet unter www.alarm-projekt.de.

17.09.2010

Newsletter des DKKV erschienen

Nachricht: Das Infoblatt 2/2010 des Deutschen Komitees Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV) ist erschienen.

Themen dieser Ausgabe:
- Expertentreffen auf Einladung der EEA (European Environmental Agency) in Kopenhagen am 19. und 20.05.2010
- 7. Bonn Dialogues mit 140 Teilnehmern
- Tagung in Davos vom 30.05. – 03.06.2010
- Resilient Cities – Konferenz des Netzwerkes ICLEI im Mai in Bonn
- Internationale Konferenz zum Katastrophenmanagement, Beijing, 19. und 20.06.2010
- Ankündigung 11. Forum Katastrophenvorsorge: Risiko 2.0 Neuer Umgang mit alten Naturgefahren, 18. – 19.01.2011 in Potsdam

Der Infobrief wird in Kürze auf der DKKV-Homepage verfügbar sein.

14.09.2010

Interview mit Bayer. Innenminsiter Herrmann zum Zivildienst-Wegfall

Führung und Taktik: In einem Interview des Behörden-Spiegels äußert sich der bayerische Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann zum Wegfall des Zivildienstes und seinen Folgen für den Katastrophenschutz.

Herrmann zeigt sich besorgt über den Wegfall der durch Zivildienst und Helferverpflichtung bisher akquirierten Einsatzkräfte im Katastrophenschutz. Er sieht vor allem den Bund in der Pflicht für eine finanzielle Kompensation zu sorgen, da dieser für den Wegfall der Wehrpflicht verantwortlich zeichnet. Daneben fordert er die Stärke der Bundeswehr nicht so weit abzusenken dass ihre Schlagkraft für den Katastropheneinsatz im Inneren kritisch abnimmt.

Das Interview vom 13.09. im Volltext finden Sie hier.

11.09.2010

AKNZ-Jahresprogramm 2011 erschienen

Aus- und Fortbildung: Mitte August ist das Jahresprogramm der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) für 2011 erschienen.

Neben Seminaren für politisch Verantwortliche, Führungskräfte und Expertengremien gibt es in kommenden Jahr auch wieder einige Seminare für Einsatzkräfte und Kräfte der unteren Führungsebenen. Auch das Angebot der Virtuellen Akademie wurde ausgebaut.

Das Programm steht zum Download auf den Seiten des BBK bereit.

Verwandte Artikel:
- Thomas Mitschke neuer Leiter der AKNZ (05.02.2011)
- Alle Beiträge rund um die AKNZ

08.09.2010

Jede zweite deutsche Firma ohne Pandemieplan

Notfallvorsorge: Die Influenza-Pandemie ist offiziell beendet, doch die nächste kommt bestimmt. Etwa die Hälfte der deutschen Unternehmen hat sich immer noch nicht systematisch auf einen großflächigen Krankheitsausbruch vorbereitet, wie eine Studie des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) ergab. Dabei können die Auswirkungen einer Pandemie ein Unternehmen in den Ruin treiben.

Wesentliche Gefahren für Firmen resultieren aus hohen Ausfallquoten des Personals (entweder direkt wegen eigener Krankheit oder indirekt zur Pflege erkrankter Angehöriger oder Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen oder Kindergärten) oder dem Ausfall von Zulieferungen oder sonstiger betriebswichtiger Infrastruktur. Kann die Arbeit nicht erledigt werden, kann es zum Verlust von Aufträgen und Vertragsstrafen bei Fristablauf kommen.

Vor allem kleinere Unternehmen halten solche Planungen für überflüssig, obwohl gerade sie Personalausfälle schlechter kompensieren können. Von besonderer Bedeutung ist die betriebliche Notfallvorsorge für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, vor allem für den Bevölkerungsschutz selbst.

Ein wichtiger Aspekt bei der betrieblichen Notfallplanung ist die All-Hazards-Strategie [Lexikon]: Hilft ein Influenza-Pandemieplan beim Ausbruch einer anderen ansteckenden Erkrankung oder bei Betriebsstörungen aufgrund anderer großflächiger Ereignisse? Notfallpläne müssen also ausreichend allgemein gehalten sein um ein breites Spektrum von Störereignissen abdecken zu können.

Weitere Informationen zur betrieblichen Risikovorsorge gibt es auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Auswahl):
- Handbuch betriebliche Pandemieplanung (2008)
- Kurzinformation betriebliche Pandemieplanung (2007)
- Methode zur Risikoabschätzung (2010) ; siehe auch KatMedBevSchtz-Blog-Post

Quellen: Pressemeldung vom 12.08., Editorial im Deutschen Ärzteblatt vom 20.08.

05.09.2010

Katastrophenwiederaufbau: Die Armen verlieren, die Volkswirtschaft gewinnt?

NaturkatastropheNaturkatastrophen: Katastrophen treffen selbst in Industrienationen vor allem die sozial Schwachen, während die Gesellschaft als Ganzes durchaus profitieren kann. Dies erläutert John Mutter in einem Meinungsartikel in der Wissenschaftszeitschrift Nature (Nature 2010 (466), 1042) am Beispiel des Hurrikan Katrina, der sich in diesen Tagen zum fünften Mal jährt.

Selbst nach dieser Zeit ist in New Orleans lange nicht alles beim Alten: Die ärmeren Stadtteile der Metropole sind erst zu 24 % wieder bevölkert. Auch wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Geschäfte, Schulen und Tankstellen sind weg geblieben. Den Armen ehemaligen Hauseigentümern fehlt, trotz staatlicher Hilfe, häufig das Geld für den Wiederaufbau. Dem gegenüber steht ein Zuwachs der Besiedelung in privilegierten Gegenden von 57 % im Vergleich zur Zeit vor der Überflutung.

Die gute Nachricht: Falls der Wiederaufbau nach größeren Schadensereignissen richtig durchgeführt wird, kann die betroffene Gesellschaft durchaus profitieren. Voraussetzung sei, so Mutter, dass nicht die Wiederherstellung des Vor-Zustands im Rahmen des Katastrophenaufbaus angestrebt wird, sondern nicht optimale Strukturen gezielt verbessert werden. Als Beispiel führt er eine für den tatsächlichen Bedarf zu schmale Brücke an, die von einem Unwetter weggespült wird. Wird diese durch ein bedarfsgerechtes, flutsicheres Bauwerk ersetzt, verbessern sich die Lebensbedingungen für die Bevölkerung und auch die Wirtschaft profitiert. Tatsächlich stand Alaska 5 Jahre nach dem Erdbeben von 1964 besser da als vor dem "Unglück". In den Industrienationen scheint die Wirtschaft insgesamt durch Katastrophen eher gestärkt als geschwächt zu werden.

Die Quintessenz aus diesen Erkenntnissen: Die Zunahme der Kluft zwischen Arm und Reich nach Katastrophen muss entschiedener angegangen werden. Durch richtigen Wiederaufbau, der sich nicht am Vorzustand sondern am Besseren orientiert können betroffene Gesellschaften von Katastrophen durchaus profitieren.

Quellen: Nature 2010 (466), 1042 (kostenpflichtig), Interview mit John Mutter im Nature podcast vom 26.08.2010 (kostenfrei, englisch)

02.09.2010

Welches Analgetikum durch Rettungsassistenten in Notkompetenz?

Führung und Taktik: In der Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zur Medikamentenapplikation durch Rettungsassistenten (RAs) in Notkompetenz wird die Gabe eines Analgetikums mit aufgeführt. Seither gibt es viele Diskussionen rund um dieses Thema aber noch kein überzeugendes Konzept. Mit der flächendeckenden Einführung der Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) gewinnt dieses Thema neue Aktualität. Aber welches Medikament könnte für den Einsatz durch RAs geeignet sein?

Zahlreiche Organisationen und ärztliche Standesvertretungen haben Stellungnahmen zum Thema Analgetikagabe in Notkompetenz abgegeben (BÄK, BAND / DIVI, Bundesverband der Ärztl. Leiter Rettungsdienst), noch zahlreichere Publikationen diskutieren das Thema kontrovers (s.u.). Allen gemeinsam ist dass ein überzeugendes Kozept bisher fehlt, und die Organisationsverantwortung dem ÄLRD auferlegt wird.

Die Gabe von Medikamenten durch Nicht-Ärzte stellt einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und, je nach Substanz und Zubereitung, ggf. auch gegen das Betäubungsmittel- und das Arzneimittelgesetz dar und ist strafbar. Zusätzlich kann der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein. Daneben könnten arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Die Strafbarkeit der Medikamentenverabreichung kann unter bestimmten Umständen durch den §34 StGB (rechtfertigender Notstand) abgewendet werden, sofern diese die einzige Möglichkeit darstellt, Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut (Leben, Gesundheit) abzuwenden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Medikamentengabe durch RAs ist dass das Mittel auch geeignet ist einen relevanten Nutzen für den Patienten zu bringen. In Bezug auf Schmerzbehandlung heißt das, dass die Schmerzlinderung schnell einsetzen und stark wirksam sein muss, damit der Patient von einer Behandlung vor Eintreffen des Notarztes profitieren kann. In Grafik 1 ist der Nutzen für den Patienten bei stark wirksamer und rasch einsetzender Analgesie als blaue Fläche zwischen den beiden Schmerzverläufen (blaue Linie: Schmerzverlauf wenn auf den Notarzt gewartet wird; rote, gestrichelte Linie: Analgesie durch RA in Notkompetenz) dargestellt. Solche rasch und stark wirksamen wären etwa i.v. applizierte Opiate oder Ketamin / Esketamin.

Ist für die Analgesie in Notkompetenz jedoch ein Mittel oder eine Applikationsform vorgesehen, die zwar eine starke, aber langsam einsetzende Wirkung hat (z.B. Opiat subkutan oder Ketamin intramuskulär), ist der Gewinn für den Patienten nur gering (wieder dargestellt als blaue Fläche in Grafik 2). Das gleiche gilt für schwach wirksame Analgetika, selbst wenn die Wirkung rasch einsetzt (Grafik 3). Für die meisten Analgetika die für den Einsatz in Notkompetenz diskutiert werden gilt jedoch dass sie schwach wirksam und langsam anschlagend sind (Suppositorien, Parecoxib), schon deshalb weil einige selbst bei i.v.-Gabe langsam als Kurzinfusion gegeben werden müssen (Metamizol, Paracetamol i.v.). Hier ist für den Patienten gegenüber dem Warten auf den Notarzt mit seinen Möglichkeiten zur Opiat- oder Ketamingabe überhaupt kein Nutzen zu erwarten.

Der Anwendung der verfügbaren stark und rasch wirkenden Analgetika durch RAs in Notkompetenz stehen schwerwiegende Argumente entgegen: Die stark wirsamen Opiate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, was eine Verwendung durch RAs ohne individuelle ärztliche Anordnung rechtlich nicht zulässt. Esketamin, und mehr noch Ketamin, sind primär Narkosemedikamente mit potientellen schweren Nebenwirkungen (Atemstillstand, Albträume, Hypersalivation). Die Anwendung von Ketamin wird sogar nur Ärzten mit Erfahrung in Anästhesie oder Notfallmedizin empfohlen. Zur Unterdrückung von Nebenwirkungen ist häufig eine Begleitmedikation erforderlich (Benzodiazepine und/oder Atropin).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus meiner Sicht die Analgetikagabe durch RAs vor Eintreffen des Notarztes nur dann zulässig ist, wenn ein Weg gefunden werden kann bei dem das Rettungsfachpersonal ein schnell und stark wirksames Analgetikum verwenden kann. Es erscheint fraglich ob es derzeit ein Schmerzmittel auf dem Markt gibt, welches für eine Applikation in Notkompetenz geeignet ist. Alternative Organisationsformen, wie eine telefonische ärztliche Einzelfalldelegation während des Einsatzes an entsprechend qualifizierte Assistenten, sollten bei der Diskussion nicht aus den Augen verloren werden.

Quellen:
Stellungnahmen: BÄK, BAND / DIVI, Bundesverband der Ärztl. Leiter Rettungsdienst (Notarzt 2010; 30: 188).
Publikationen:Notarzt 2005; 21: 81, Notarzt 2009; 25: 17, Notarzt 2009; 25: 1, Notarzt 2009; 25: 37, Notfall und Rettungsmedizin 2010 online first.
Fachinformation Ketanest S, Fachinformation Ketamin-ratiopharm.