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28.03.2011

Neues Äußeres für den KatMedBevSchtz-Blog

In eigener Sache: Nach gut einem Jahr bekommt der KatMedBevSchtz-Blog ein eigenes Logo.

Das neue individuelle Logo löst das bisherige allgemeine Symbol des Zivilschutzes ab. Gleichzeitig ist ein hoher Wiedererkennungswert sichergestellt, und die mittlerweile fest etablierten Rubriksymbole des Blogs finden sich auch wieder.

Falls jemand auf seiner eigenen Homepage auf den KatMedBevSchtz-Blog verlinken will stelle ich ein paar Varianten mit dem zugehörigen Code zur Verfügung. Danke für Eure Unterstützung!



<a href="http://kat-med.blogspot.com" title="Katastrophenmedizin und Bev&ouml;lkerungsschutz-Blog"><img border="0" height="240" width="127" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEi37cuqHV5LFdfXS37E3KgE0Y1iaJv3_fU-OdFJPj58KpD-S2lzkg5BMJ9xzqV2ZXczl5mosNfgFGMw1BB1hnyf4ITVlbwAcadJ3yha7TrUuNshhpaZYCQ6Jr6V9GWENpJKau9df-nt5A/s200/KatMedBevSchtz-Logo3_240x453.gif"></a>



<a href="http://kat-med.blogspot.com" title="Katastrophenmedizin und Bev&ouml;lkerungsschutz-Blog"><img border="0" height="106" width="640" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEivl1dTslJrB4nZU2nngzfWNgKCQ__pq2_Rs5L4pKyz-uPFkQN7NZx-V0DNVQ8PmP0JzOE_jXh-AmfbxBymHhIPUclVZ0h2NADARqeaavn4w1RIgGpblJVUXGJ4p-1clwglxO1qQlVvnA/s1600/KatMedBevSchtz-Logo4_white.gif"></a>



<a href="http://kat-med.blogspot.com" title="Katastrophenmedizin und Bev&ouml;lkerungsschutz-Blog"><img border="0" height="132" width="320" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiLoC-RbuHMCTSeR7y9oFRNajoQf1fmuqnu-Z6Fl3oWmmOpg6FwVYAIrRLCU1PNprU3vZoZQgMMxYQKF-aC1q2HFxpZbRgLNuHKKu30PfLmFI0GzRSUaHn-QKvOok5MsRz2jTDRMlHoXg/s1600/KatMedBevSchtz-Logo2_452x187.gif"></a>

21.12.2010

Jahresrückblick

In eigener Sache: KatMedBevSchtz-Blog wird eins! Einhundertsechzehn Posts, über 9.000 Aufrufe (davon allein 2.000 im Dezember), 460 Fans auf facebook... Ein erfolgreiches erstes Jahr für das Projekt KatMedBevSchtz-Blog.

Dafür möchte ich mich bei allen Lesern ganz herzlich bedanken, die Ihr meine Arbeit das ganze Jahr über mit Eurer Aufmerksamkeit gewürdigt und unterstützt haben.

Meine Vorsätze fürs Neue Jahr? Weiter durchhalten und regelmäßig posten, vielleicht die Qualität der Beiträge noch weiter verbessern, vielleicht auch mal wieder den einen oder anderen Audio-Beitrag produzieren. Und weiter auf das Interesse und die Beteiligung meiner treuen Leserschaft hoffen.

In diesem Sinne wünsche ich allen Aktiven im Bevölkerungsschutz friedvolle Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches und sicheres Jahr 2011.

Euer KatMedBevSchtz-Blogger
Michael Dittmar




*** Zu guter Letzt ... ;-)***

...treffen sich zwei Rosinen.
Sagt die eine:
"Warum hast Du denn Helm und Stirnlampe dabei?"
Sagt die zweite:
"Ich muss heute noch in den Stollen."

******

17.08.2010

Verkürzung der Zivildienst- und Verpflichtungszeit für freigestellte Helfer

Führung und Taktik: Die Wehr- und Zivildienstzeit wird auf sechs Monate verkürzt. Dies hat auch Auswirkung auf freigestellte Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz: Diese müssen ab dem 01.12.2010 nur mehr vier statt bisher sechs Jahre Dienst leisten.

So hat es das Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen. Die Übergangsregelung für die Helferfreistellung sieht folgendes vor: Wer die vier Jahre Dienst am 30.11. oder später erbracht hat bekommt die verbliebene Zeit erlassen. Vorsicht ist bei Unterbrechungen des Dienstes geboten.

Mehr zum Thema Freistellung für den Bevölkerungsschutz:
- Meldung des BBK
- Wehrrechtsänderungssgesetz im Bundesgesetzblatt
- Fragen und Antworten zum Thema auf den Seiten des BBK.

31.07.2010

KatMedBevSchtz-Audio und -Video jetzt über iTunes

In eigener Sache: Die Audio- und Videobeiträge des KatMedBevSchtz-Blog sind ab sofort via iTunes download- und als Podcast abonnierbar.

Hier ist der Link zum KatMedBevSchtz-Podcast. Zusatzinformationen zu den Beiträgen gibt es wie gewohnt in der Audio-Rubrik des Blogs. Viel Spass beim Zuhören und Reinschauen!

10.05.2010

Meldepflicht für Notärzte bei Mischung von Fertigarzneimitteln

Rettungsdienst: Aus aktuellem Anlass möchte ich auf eine Änderung im Arzneimittelgesetz (AMG) hinweisen. Seit der Änderung vom Juli 2009 fällt auch die Herstellung von Arzneimitteln durch Ärztinnen und Ärzte für die unmittelbare Anwendung an einem bestimmten Patienten unter die Regelungen des AMG. Als Herstellung gilt auch die Mischung von Fertigarzneimitteln. Solche Herstellung ist genehmigungsfrei, muss aber im Voraus angezeigt werden (§ 67 (2) AMG, s.u.), und zwar insbesondere auch für die Notarzttätigkeit. Erfolgt dies nicht drohen erhebliche Bußgelder.

Als anzeigepflichtige Mischung von Fertigarzneimitteln gilt bereits der Zusatz eines Medikaments (z.B. eines Analgetikums) zu einer Infusion, das gemeinsame Aufziehen zweier Arzneimittel in einer Spritze oder die Verdünnung, sofern dies nicht in der Packungsbeilage / Fachinformation enthalten ist (z.B. Verdünnung von Morphin zur genaueren Dosierung). Nicht als Herstellung gilt die reine Rekonstitution von Arzneimitteln (d.h. etwa die Auflösung einer Trockensubstanz) oder die Verdünnung sofern dies nach den Vorgaben der Fachinformation in Bezug auf Verdünnungsmittel und Endkonzentration geschieht (z.B. Noradrenalin als Perfusor).

Die Meldung muss an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Dies ist (zumindest in Bayern) die jeweilige Bezirksregierung. Ein formloses Schreiben genügt, welches das Statement enthält dass im Rahmen des Notarztdienstes an einem bestimmten Standort die Mischung von Fertigarzneimitteln geplant ist. Eventuell ist noch eine Auflistung beizufügen um welche Medikamente es sich handelt. Falls auch für die sonstige Tätigkeit in Klinik und Praxis eine Anzeige gemacht werden muss sollten diese der Einfachheit halber zusammen gemacht werden (solange Arbeitsstätte und Notarztstandort im gleichen Regierungsbezirk liegen). Der Meldung ist eine Kopie (ggf. beglaubigt) der Approbation beizufügen. Die Übergangsfrist für die Meldung ist bereits im Februar 2010 abgelaufen! Die relevanten Gesetzestexte sind unten aufgeführt.

Für den Notarztdienst könnte die Meldung in etwa so lauten:
Anschrift: Regierung X, Referat Pharmazie, Adresse siehe Internet.
Betreff: Anzeige über die genehmigungsfreie Herstellung von Arzneimitteln gem. § 67 (2) AMG
Hiermit zeige ich die genehmigungsfreie Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 67 Abs. 2 AMG an. Die Herstellung findet als Mischung von Fertigarzneimitteln im Rahmen des Notarztdienstes am Standort Y statt.
Die Medikamente werden von der durchführenden Rettungsdienstorganisation vorgehalten und vor der Mischung auf Haltbarkeit und korrekte Lagerung überprüft. Die fertige Mischung wird vor Applikation einer Sichtprüfung auf Verfärbungen und Ausfällungen unterzogen.
An der Medikamentenverabreichung sind haupt- und ehrenamtliche Kräfte des Rettungsdienstes beteiligt. Die Therapie erfolgt am Notfallort oder auf dem Transport. Genauere Angaben sind aufgrund der Situation in der präklinischen Notfallmedizin nicht möglich.
Anlage: Approbation als Arzt in (beglaubigter) Kopie.


Viele Regierungen haben Merkblätter für die Meldung im Internet veröffentlicht (Beispiel Oberpfalz), aus denen die Ansprechpartner herausgelesen werden können.

Dies ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Relevante Auszüge aus dem Arzneimittelgesetz:

§ 4 Begriffsbestimmungen (14): "Herstellen ist das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe."

§ 13 Herstellungserlaubnis (2b) 1: "Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden."

§ 67 (2): "Ist die Herstellung von Arzneimitteln beabsichtigt, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf, so sind die Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung anzuzeigen."

§ 144 (7) 1: "Wer am 23. Juli 2009 Arzneimittel nach § 4a Satz 1 Nummer 3 in der bis zum 23. Juli 2009 geltenden Fassung herstellt, muss dies der zuständigen Behörde nach § 67 bis zum 1. Februar 2010 anzeigen."

§ 97 (2): "Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig"... 7a: "entgegen § 20, § 20c Abs. 6, auch in Verbindung mit § 72b Abs. 1 Satz 2, § 21a Abs. 7 und 9 Satz 4, § 29 Abs. 1 oder 1c Satz 1, § 52a Abs. 8, § 63b Abs. 2, 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit § 63a Abs. 1 Satz 3 oder § 63b Abs. 7 Satz 1 oder Satz 2, § 63c Abs. 2 Satz 1, § 67 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 69a, § 67 Abs. 2, 3, 5 oder 6 oder § 73 Absatz 3a Satz 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
(3): "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden."

27.03.2010

Philipp Wolf neuer Blog-Editor für Wassergefahren

Philipp WolfVermischtes: Der KatMedBevSchtz-Blog hat einen neuen Editor: Ab sofort verstärkt Philipp Wolf das Blog-Team und übernimmt die Verantwortung für den neu gegründeten Bereich Wassergefahren (Wasserrettung, Hochwasserschutz und sonstige hydrologische Gefahren).

Philipp ist Praxisanleiter Rettungsdienst, Lehrrettungstaucher, Einsatzleiter Wasserrettung, studiert aktuell Humanmedizin an der Uni Regensburg und ist ehrenamtlich bei der Wasserwacht Bayern engagiert.

Da der Blog mit Philipp nun weitreichende Expertise zum nicht-medizinischen Management von Wassergefahren vorweisen kann erweitern wir die Thematik des Blogs, was sich auch im Namen niederschlagen soll: Künftig heißt er "Katastrophenmedizin und Bevölkerungsschutz Blog".

Ich heiße Philipp recht herzlich im KatMedBevSchtz-Blog willkommen und freue mich auf seine Beiträge!

17.02.2010

KatMedBevSchtz-Blog needs you!

In eigener Sache: Erfreulicher Weise steigen die Besucherzahlen des KatMedBevSchtz- Blogs von Woche zu Woche an (s. Grafik), aber ich möchte gerne ein noch größeres Publikum erreichen. Darum brauche ich Eure Hilfe!

Ihr kennt Freunde oder Kollegen die sich für Rettungsmedizin oder Katastrophenschutz interessieren und den KatMedBevSchtz-Blog noch nicht kennen? Erzählt ihnen von diesem Blog oder schickt ihnen eine Empfehlung (z.B. per eMail)!

Ihr seid ein aktiver facebook-user? Werdet Fan der KatMedBevSchtz-Seite in facebook und schlagt die Seite Euren Freunden vor. So bleibt Ihr immer auf dem Laufenden über neue Blog-Posts!

Neuerdings könnt Ihr übrigens diesen Blog direkt von der Seitenleiste aus abonnieren.

Seid dabei wenn der KatMedBevSchtz-Blog durchstartet! Ich freue mich auf Eure Unterstützung und wünsche Euch weiter viel Freude mit dem KatMedBevSchtz-Blog.

Michael Dittmar

04.02.2010

Aus dem Katastrophenmedizin-Blog wird Katastrophenmedizin und Medizinischer Bevölkerungsschutz

Vermischtes: Der Katastrophenmedizin-Blog heißt ab heute Katastrophenmedizin und Medizinischer Bevölkerungsschutz. Mit diesem neuen Titel möchte ich die eigentlich breitere Ausrichtung des Blogs hervorheben.

Von Anfang an hat sich der Blog nicht nur auf katastrophenmedizinisch relevante Inhalte beschränkt, sondern hat versucht alle Beteiligten im medizinischen Bevölkerungsschutz anzusprechen und insbesondere auch organisatorisch-taktische Fragen aufzugreifen. Dies möchte ich nun mit dem neuen Titel nach außen tragen. Zu finden ist der Blog wie gewohnt unter kat-med.blogspot.com Viel Freude weiterhin beim Schmökern in Katastrophenmedizin und Medizinischer Bevölkerungsschutz!

03.02.2010

EU-Förderung für Katastrophenschutz-Projekte

Forschung: Die EU wird im Jahr 2010 wieder grenzüberschreitende Katastrophenschutz-Projekte mit insgesamt mehr als 3 Mio € fördern. Anträge können bis zum 31. März gestellt werden.

Die zu fördernden Projekte können in zwei Kategorien eingereicht werden: Verhütung ("prevention") und Vorbereitung ("preparedness").

Der Bereich prevention umfasst folgende Themenbereiche:
- Entwicklung wissensbasierter Katastrophenverhütungsstrategien
- Verknüpfung der relevanten Akteure und Strategien im Katastrophenmanagementablauf
- Verbesserung der Effektivität bestehender Strategieinstrumente für die Katastrophenverhütung

Im Bereich Vorbereitung können Anträge zu folgenden Themen eingereicht werden:
- Verbesserung der Effektivität von Notfallmaßnahmen durch Erhöhung des Vorbereitungsgrades und des Katastrophenbewusstseins von haupt- und ehrenamtlichen Kräften in der Gefahrenabwehr
- Unterstützung und Komplettierung der Anstrengungen der beteiligten Länder zum Schutz von Bürgern, Umwelt und Sachwerten im Falle einer natürlichen oder technischen Katastrophe
- Unterstützung einer verstärkten Kooperation zwischen den beteiligten Ländern bei der Katastrophenvorbereitung in Zivilschutz und Meeresverschmutzung

Mögliche konkrete Förderprojekte könnten grenzüberschreitende (Beteiligung von Organisationen aus mindestens zwei bzw. drei Ländern) Katastrophenplanungen oder -übungen sein. Bevorzugt sollen diese länderverbindende Infrastrukturen betreffen (Tunnel, Brücken etc.).

Näheres finden Sie auf den Seiten der EU (englisch).

01.01.2010

Ein neues Jahr, ein neuer Blog...

Warum beginne ich diesen Blog? Wer will das lesen? Letzteres wird sich erweisen, die erste Frage möchte ich versuchen zu beantworten, und damit gleichzeitig einen Vorgeschmack auf die künftigen Inhalte des Blogs geben.

Notfallmedizin ist eine spannende Tätigkeit. Die Anforderungen an alle Beteiligen sind hoch: weitreichende Entscheidungen müssen rasch, basierend auf häufig unzureichender Informationslage und unter großer Arbeitsbelastung getroffen werden. Gearbeitet wird im Team, wobei sich die Mitglieder häufig erst während des Einsatzes kennen lernen. Die äußeren Umstände sind häufig widrig, manchmal sogar gefährlich (Einsatz nachts bei Regen und Kälte inmitten fließenden Verkahrs auf der Autobahn). Trotzdem gelingt es vergleichsweise rasch, eine gewisse Einsatzroutine zu erwerben und so seinen Patienten von einer soliden Könnensgrundlage aus bestmöglich zu versorgen.

Bei Großschadenslagen ändern sich einige Anforderungen grundlegend. Erstens muss es den ersten Rettungskräften vor Ort gelingen, von der Individualversorgung einzelner Patienten umzuschalten auf die Organisation der Versorgung Vieler.
Zweitens wird man zumindest zeitweise mit einem gravierenden Resourcenmangel zu kämpfen haben, betreffend etwa Personal, Material, Transport- und Krankenhausaufnahmekapazität.
Drittens ist eine funktionierende Einsatzleitung vor Ort von entscheidender Bedeutung, deren Leistungen weit über die Teamleitung bei konventionellen Rettungsdiensteinsätzen hinausgehen muss. Der Einsatzleiter muss sich einen umfassenden Überblick über die Schadenslage und die eigene Lage über die gesamte Einsatzdauer hinweg erhalten, muss die Lage wiederholt bewerten, Entschlüsse bezüglich des besten Vorgehens treffen, und diese in konkrete Anweisungen (Befehle) an die unterstellten Kräfte umsetzen (siehe Dienstvorschrift 100). Die hierfür nötigen Kompetenzen benötigtigen jedoch nicht nur die Mitglieder der Einsatzleitung, sondern jeder Beteiligte der Führungsfunktionen im Rahmen eines solchen Einsatzes innehat.

Der geneigte Leser wird sich vielleicht fragen, ob er selbst unter die Rubrik "Führungskraft" im täglichen Einsatz fällt. Mit größter Wahrscheinlichkeit lässt sich diese Frage mit ja beantworten. Bereits der Beifahrer auf jedem RTW hat die Funktion des Teamleiters inne, und jeder Notarzt ist medizinischer Einsatzleiter in seinem Verantwortungsbereich. Die Besatzung, die als erste an einem Großschadensort eintrifft muss sich in der Regel als vorläufige Einsatzleitung herumschlagen können. Folglich kann jeder im Rettungsdienst tätige plötzlich in eine komplexe Führungsrolle hineingeraten.

Die Aufgaben der Einsatzkräfte bei Großschadenslagen lassen sich kaum intuitiv erfüllen, zumal hier eine komplexe Teamleistung gefordert und eine Routineentwicklung aufgrund der Seltenheit solcher Einsätze schwerlich möglich ist. Nur durch Plaunung, Ausbildung und Übung vor Eintritt einer außergewöhnlich großen Lage lässt sich das Rüstzeug für die erfolgreiche Abarbeitung solcher Einsätze erwerben.

Hierzu will dieser Blog einen kleinen Beitrag leisten. Aufgrund eignen Interesses und meiner Funktion als Leiter des Seminars Katastrophenmedizin am Universitätsklinikum Regensburg konsumiere ich eine Menge Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz. Hieraus möchte ich die spannendsten, lehrreichsten und aktuellsten Aspekte zusammen tragen, für andere Interessierte aufbereiten und in loser Folge onlien stellen. Die Blogs werden diversen Kategorien zugeordnet, was den raschen Zugriff auf bestimmte Inhalte erleichtern soll. Geplant sind etwa die Kategorien Aus- und Fortbildung, Führung und Taktik, Nachricht, Kommentar, Medizin, Medien-Tipp und Einsatzbericht.

Ich würde mich sehr freuen, eine umfangreiche, bunt gemischte und vor allem aktive Leserschaft für diesen Blog zu haben. Kommentare, konstruktive Kritik, inhaltliche Vorschläge und auch komplette eigene Beiträge der Leserinnen und Leser sind herzlich willkommen. Kommentare zu einzelnen Blogs können direkt unter den jeweiligen Beiträgen eingegeben werden, für alles andere habe ich meine e-Mail-Adresse in der Seitenleiste hinterlegt.

Mit diesem ersten inhaltlichen Blog starte ich dieses kleine Experiment und hoffe, dass es mit Hilfe der Leserschaft zu einem Erfolg wird.

30.12.2009

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieses Blogs:

Dr. med. Michael S. Dittmar

privat: Holzbergstr. 14, 92421 Schwandorf, GERMANY

dienstlich: Universitätsklinikum Regensburg, Klinik für Anästhesiologie, Franz-Josef-Strauss-Allee 11, 93053 Regensburg

E-Mail:

Telefon: +49-9431-7979319
Fax: +49-9431-7979324

Gesetzl. Berufsbezeichnung: Arzt, Approbation in Deutschland
Klinische Tätigkeit: Anästhesist in Weiterbildung, Notarzt

Zuständige Kammer: Bayer. Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München.
http://www.blaek.de

Zuständige Kassenärztl. Vereinigung: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle Oberpfalz, Yorkstraße 15, 93049 Regensburg.
http://www.kvb.de

29.12.2009

Rechtliche Hinweise

Die Inhalte des Blogs werden nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Gleichwohl ist Irrtum nicht ausgeschlossen. Der Leser ist für die Umsetzung der Inhalte selbst verantwortlich und hat diese kritisch zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die Anordnung oder Verabreichung von Medikamenten sowie die Anwendung von Medizingeräten und Medizinprodukten.

Die Autoren der Beiträge sind für die Inhalte externer Links nicht verantwortlich.

Die Inhalte geben die persönliche Ansicht der Autoren wieder, nicht die der Organisationen denen die Autoren angehören, es sei denn es wäre explizit erwähnt.

Sofern für natürliche Personen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, bezieht sich diese gleichwertig auf beide Geschlechter (wo sinnvoll).