
Laut Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 25.05.2012 erfordert das neue Berufsbild eine dreijährige Ausbildung, die in dem Gesetz auch näher geregelt werden soll. U.a. ist eine Ausbildungsvergütung geplant.
In dem Gesetz ist nun erstmals die Möglichkeit festgeschrieben, dem nicht-ärztlichen Personal eigenständige Kompetenzen, die bisher unter die sog. Notkompetenz fallen und nicht explizit geregelt sind, zu übertragen. Die neue Berufsgruppe wird bei nach Weisungen eines Ärztlichen Leiters Rettunsdienst bei bestimmten Zuständen am Patienten eingeständig auch vorab definierte invasive Maßnahmen vornehmen dürfen.
Rettungsassistenten dürfen ihre Berufsbezeichnung dem Entwurf nach weiter führen, oder können sich durch Absolvierung einer Ergänzungsausbildung und / oder Prüfung zum Notfallsanitäter nachqualifizieren.
Quellen / weiterführende Informationen:
- Referentenentwurf vom NotSanG vom 25.05.2012
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) zum Referentenentwurf
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Wäre vielleicht nicht schlecht, auch die Stellungnahme des DBRD zu verlinken. Denn das ist der Berufsverband, dessen Mitglieder es auch betrifft.
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