Notfallvorsorge: Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen Leitfaden für die sicherheitstechnische Behandlung von Großschadensereignissen herausgegeben.
In dem Leitfaden werden sicherheitsrelevante Schritte für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen geregelt. Wird im Rahmen der Planung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch die Veranstaltung festgestellt, muss der Veranstalter ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorlegen, welches mit diversen Gremien abgestimmt werden muss.
Der vorliegende Leitfaden hat allerhand Schwächen. Das Verfahren ist bürokatisch (Bestimmung einer federführenden Stelle (von wem?), welche wiederum eine zentrale genehmigende Stelle bestimmt etc.), und das Dokument trägt handwerkliche Fehler (keine Angaben zu Autor, Datum oder Version, Besprechungsdaten sind falsch zitiert). Die Frage wer welche Kosten zu tragen hat wird nicht behandelt. Auch fragt man sich, wie der Veranstalter sinnvoll eine "Ablaufbeschreibung zu besonderen Lagen (Massenanfall von Verletzten, Unwetter, Feuer, Bombendrohung, Überfüllung usw." erstellen soll. Es entsteht der Eindruck, dass hier mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Sinnvoll erscheint dagegen die obligate, detailliert geregelte Nachbereitung von Großveranstaltungen zum Zwecke der Qualitätssicherung.
Quellen / weiterführende Informationen:
- Leitfaden des MIK für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vom 13.07.2011
- Homepage des MIK zur Genehmigung von Großveranstaltungen
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