
Wesentliche Gefahren für Firmen resultieren aus hohen Ausfallquoten des Personals (entweder direkt wegen eigener Krankheit oder indirekt zur Pflege erkrankter Angehöriger oder Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen oder Kindergärten) oder dem Ausfall von Zulieferungen oder sonstiger betriebswichtiger Infrastruktur. Kann die Arbeit nicht erledigt werden, kann es zum Verlust von Aufträgen und Vertragsstrafen bei Fristablauf kommen.
Vor allem kleinere Unternehmen halten solche Planungen für überflüssig, obwohl gerade sie Personalausfälle schlechter kompensieren können. Von besonderer Bedeutung ist die betriebliche Notfallvorsorge für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, vor allem für den Bevölkerungsschutz selbst.
Ein wichtiger Aspekt bei der betrieblichen Notfallplanung ist die All-Hazards-Strategie [Lexikon]: Hilft ein Influenza-Pandemieplan beim Ausbruch einer anderen ansteckenden Erkrankung oder bei Betriebsstörungen aufgrund anderer großflächiger Ereignisse? Notfallpläne müssen also ausreichend allgemein gehalten sein um ein breites Spektrum von Störereignissen abdecken zu können.
Weitere Informationen zur betrieblichen Risikovorsorge gibt es auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Auswahl):
- Handbuch betriebliche Pandemieplanung (2008)
- Kurzinformation betriebliche Pandemieplanung (2007)
- Methode zur Risikoabschätzung (2010) ; siehe auch KatMedBevSchtz-Blog-Post
Quellen: Pressemeldung vom 12.08., Editorial im Deutschen Ärzteblatt vom 20.08.
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