29.05.2010

deNIS-Themenspecial Hochwasservorsorge

deNIS: Am 27.5. hat das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) ein Themenspecial zu Vorsorgemaßnahmen bei Hochwasser veröffentlicht. Neben Links zu aktuellen Lageberichten werden weitere nützliche Informationen rund um das Thema Hochwasser angeboten.

Das Hochwasserspecial finden Sie hier.

25.05.2010

Hochwasserlage verschärft

Nachdem sich in Polen die Hochwasserlage nach diversen Dammbrüchen weiter zuspitzt werden in Brandenburg die Alarmstufen herauf gesetzt:

Mit Wirkung von heute 13 Uhr wird für die Stadt Frankfurt (Oder) Oder-km 576,8-589,8 und den Landkreis Märkisch-Oderland Oder-km 589,8-617,6 die Hochwasser-Alarmstufe I ausgerufen.

Mit Wirkung von morgen 7 Uhr wird für den Landkreis Oder-Spree Oder-km 542,4- 576,8 sowie für den Abschnitt der Lausitzer Neiße km 0,0 bis 5,0 die Hochwasser-Alarmstufe II ausgerufen.

Dem Landrat des Landkreises Oder-Spree wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 26.05.2010 um 18 Uhr für den Landkreis Oder-Spree Oder-km 542,4- 576,8 sowie für den Abschnitt der Lausitzer Neiße km 0,0 bis 5,0 die Hochwasser-Alarmstufe III auszurufen.

Mehr Infos immer aktuell unter www.hochwasserzentralen.de.

Infotag zum Studiengang Gefahrenabwehr in Hamburg

Aus- und Fortbildung: Am 1. Juni findet ab 12:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Studiengang Gefahrenabwehr / Hazard Control an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg statt.

Neben einer Präsentation des Studeingangs werden Probevorlesungen sowie Gelegenheiten zu Gesprächen mit derzeit Studierenden angeboten. Veranstaltungsort ist der Standort Bergedorf der HAW.

Mehr Infos zum Studiengang: http://www.haw-hamburg.de/hazardcontrol.html

Quelle: FWNetz

23.05.2010

Meldeschluss für BBK-Sommerakademie


Aus- und Fortbildung: Am Montag, 24.5. läuft die Anmeldefrist für die Sommerakademie für Studenten an der AKNZ aus. Näheres siehe im KatMedBevSchtz-Blog-Post vom 09.03.

21.05.2010

Hochwasserwarnung für Odergebiet

Nachricht: Für das den Landkreis Uckermark ist mit Wirkung von heute 13:00 Uhr die Hochwasserwarnstufe 1 ausgegeben worden. Der Scheitel der Hochwasserwelle wird in Deutschland Mitte kommender Woche erwartet. Das Hochwasser wird von anhaltender Natur sein und vermutlich die Schwelle der Meldestufe 3 überschreiten.

Die Flutung des Polders A/B ist in Vorbereitung, mit der Flutung von Polder 10 ist ebenfalls zu rechnen.

Offizielle Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesumweltamts Brandenburg. Die nächste Hochwasserinformation wird hier vermutlich am Sonntag, 23.5. veröffentlicht.

19.05.2010

Tagung "Gefahr durch neue Seuchen?" in Tutzing

Aus- und Fortbildung: An der Evangelischen Akademie Tutzing (Oberbayern) findet vom 28. bis 30. Mai die Tagung "Gefahr durch neue Seuchen?" statt. Behandelt werden verschiedene Themen rund um biologische Gefahrenlagen, angefangen bei der Geschichte der Seuchen, über Gefahren durch Tierseuchen bis hin zum Problem der Impfmüdigkeit in Deutschland.

Nähere Informationen stellt die Homepage der Evangelischen Akademie bereit.

Anmeldeschluss ist der 21. Mai, die Teilnahmegebühr beträgt 55 € (Ermäßigung möglich). Übernachtungsmöglichkeiten können separat gebucht werden. Von der Bayer. Landesärztekammer werden Fortbildungspunkte anerkannt.

17.05.2010

Methode zur Risikoabschätzung

Notfallvorsorge: Eine strukturierte Abschätzung von Risiken ist die Grundlage jeder professionellen Notfallplanung. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat nun eine Anleitung herausgegeben wie eine solche Risikoanalyse erfolgen kann. Die Methode ist einfach, reproduzierbar und auf allen Verwaltungs- und Organisationsebenen einsetzbar.

Grundlage der Risikoeinschätzung ist die Identifikation möglicher Schadensszenarien und deren Einordnung auf einer Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit und zu erwartendem Schadensausmaß (siehe Titelbild der Veröffentlichung).

Die Publikation mit dem Titel "Methode für eine Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz" ist auf den Seiten des BBK herunterladbar.

16.05.2010

MANV-Fortbildung Schwandorf

Aus- und Fortbildung: Am 16. Juni findet in Schwandorf (Bayern) eine Notarzt-Fortbildung zum Thema Massenanfall von Verletzten (MANV) statt.

Die Veranstaltung findet um 19:00 im Lehrsaal des BRK-Kreisverbandsgebäudes in Schwandorf statt. Es sprechen Dr. Michael Dittmar zum Thema Einsatztaktik bei MANV und Dr. Wolfgang Schreiber zu Lehren aus jüngsten MANV-Einsätzen bei Massenkarambolagen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 €, eine Voranmeldung ist erwünscht (siehe Programmflyer).

Programm: Flyer

14.05.2010

Poliomyelitis-Ausbruch in Europa

B-Gefahren: Erstmals seit der Deklaration der WHO-Region Europa als Polio-frei im Jahre 2002 wurde eine Einschleppung und Verbreitung des Wildtyp-Viruses verzeichnet. In Tadschikistan wurden bis Ende April 171 Fälle von schlaffen Paresen gemeldet, wovon bisher 32 labortechnisch als Poliomyelitis (Kinderlähmung) bestätigt wurden.

Genetisch sind die Viren mit einem indischen Stamm eng verwandt. Dies sind die ersten Polio-Fälle in Tadschikistan seit 1997. Dem Ausbruch soll nun mit Impfkampagnen begegnet werden. Endemisch kommt die Polio nur noch in Nigeria, Indien, Afghanistan und Pakistan vor.

Polio-Viren gehören zur den Enteroviren. Sie werden überwiegend fäkal-oral übertragen. Die meisten Infektionen verlaufen asymptomatisch (>95 %), bei den restlichen Infizierten treten Grippe-artige Symptome, eine Meningitis oder das Vollbild einer paralytischen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit asymetrischen schlaffen Paresen (Lähmungen) auf. Jahre bis Jahrzehnte nach der Polio kann es zu einer Zunahme der Lähmungen mit Muskelschwund kommen (Postpolio-Syndrom). Der Mensch ist das einzige Reservoir für die Viren, so dass eine Ausrottung möglich ist. Entsprechende Versuche sind jedoch bisher misslungen.

Das neuerliche Auftreten der Viren in der Region Europa zeigt wie wichtig die Aufrechterhaltung einer hohen Durchimpfungsrate auch in unseren Breiten ist.

Verwandte Beiträge:
- Begriffe aus der Infektionsepidemiologie (03.03.2011)
- Alle Artikel der Rubrik B-Gefahren


Quellen:
Epidemiologisches Bulletin des RKI, RKI-Ratgeber Poliomyelitis

10.05.2010

Meldepflicht für Notärzte bei Mischung von Fertigarzneimitteln

Rettungsdienst: Aus aktuellem Anlass möchte ich auf eine Änderung im Arzneimittelgesetz (AMG) hinweisen. Seit der Änderung vom Juli 2009 fällt auch die Herstellung von Arzneimitteln durch Ärztinnen und Ärzte für die unmittelbare Anwendung an einem bestimmten Patienten unter die Regelungen des AMG. Als Herstellung gilt auch die Mischung von Fertigarzneimitteln. Solche Herstellung ist genehmigungsfrei, muss aber im Voraus angezeigt werden (§ 67 (2) AMG, s.u.), und zwar insbesondere auch für die Notarzttätigkeit. Erfolgt dies nicht drohen erhebliche Bußgelder.

Als anzeigepflichtige Mischung von Fertigarzneimitteln gilt bereits der Zusatz eines Medikaments (z.B. eines Analgetikums) zu einer Infusion, das gemeinsame Aufziehen zweier Arzneimittel in einer Spritze oder die Verdünnung, sofern dies nicht in der Packungsbeilage / Fachinformation enthalten ist (z.B. Verdünnung von Morphin zur genaueren Dosierung). Nicht als Herstellung gilt die reine Rekonstitution von Arzneimitteln (d.h. etwa die Auflösung einer Trockensubstanz) oder die Verdünnung sofern dies nach den Vorgaben der Fachinformation in Bezug auf Verdünnungsmittel und Endkonzentration geschieht (z.B. Noradrenalin als Perfusor).

Die Meldung muss an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Dies ist (zumindest in Bayern) die jeweilige Bezirksregierung. Ein formloses Schreiben genügt, welches das Statement enthält dass im Rahmen des Notarztdienstes an einem bestimmten Standort die Mischung von Fertigarzneimitteln geplant ist. Eventuell ist noch eine Auflistung beizufügen um welche Medikamente es sich handelt. Falls auch für die sonstige Tätigkeit in Klinik und Praxis eine Anzeige gemacht werden muss sollten diese der Einfachheit halber zusammen gemacht werden (solange Arbeitsstätte und Notarztstandort im gleichen Regierungsbezirk liegen). Der Meldung ist eine Kopie (ggf. beglaubigt) der Approbation beizufügen. Die Übergangsfrist für die Meldung ist bereits im Februar 2010 abgelaufen! Die relevanten Gesetzestexte sind unten aufgeführt.

Für den Notarztdienst könnte die Meldung in etwa so lauten:
Anschrift: Regierung X, Referat Pharmazie, Adresse siehe Internet.
Betreff: Anzeige über die genehmigungsfreie Herstellung von Arzneimitteln gem. § 67 (2) AMG
Hiermit zeige ich die genehmigungsfreie Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 67 Abs. 2 AMG an. Die Herstellung findet als Mischung von Fertigarzneimitteln im Rahmen des Notarztdienstes am Standort Y statt.
Die Medikamente werden von der durchführenden Rettungsdienstorganisation vorgehalten und vor der Mischung auf Haltbarkeit und korrekte Lagerung überprüft. Die fertige Mischung wird vor Applikation einer Sichtprüfung auf Verfärbungen und Ausfällungen unterzogen.
An der Medikamentenverabreichung sind haupt- und ehrenamtliche Kräfte des Rettungsdienstes beteiligt. Die Therapie erfolgt am Notfallort oder auf dem Transport. Genauere Angaben sind aufgrund der Situation in der präklinischen Notfallmedizin nicht möglich.
Anlage: Approbation als Arzt in (beglaubigter) Kopie.


Viele Regierungen haben Merkblätter für die Meldung im Internet veröffentlicht (Beispiel Oberpfalz), aus denen die Ansprechpartner herausgelesen werden können.

Dies ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Relevante Auszüge aus dem Arzneimittelgesetz:

§ 4 Begriffsbestimmungen (14): "Herstellen ist das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe."

§ 13 Herstellungserlaubnis (2b) 1: "Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden."

§ 67 (2): "Ist die Herstellung von Arzneimitteln beabsichtigt, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf, so sind die Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung anzuzeigen."

§ 144 (7) 1: "Wer am 23. Juli 2009 Arzneimittel nach § 4a Satz 1 Nummer 3 in der bis zum 23. Juli 2009 geltenden Fassung herstellt, muss dies der zuständigen Behörde nach § 67 bis zum 1. Februar 2010 anzeigen."

§ 97 (2): "Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig"... 7a: "entgegen § 20, § 20c Abs. 6, auch in Verbindung mit § 72b Abs. 1 Satz 2, § 21a Abs. 7 und 9 Satz 4, § 29 Abs. 1 oder 1c Satz 1, § 52a Abs. 8, § 63b Abs. 2, 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit § 63a Abs. 1 Satz 3 oder § 63b Abs. 7 Satz 1 oder Satz 2, § 63c Abs. 2 Satz 1, § 67 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 69a, § 67 Abs. 2, 3, 5 oder 6 oder § 73 Absatz 3a Satz 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
(3): "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden."

07.05.2010

Studentenkongress über Katastrophenhilfe in Greifswald

Aus- und Fortbildung: Heute beginnt in Greifswald der Studentenkongress "Saving, organizing, deciding about life – Medical aid in areas of crisis", veranstaltet von der Studentenorganisation International Medical Student Project (IMSP). Auf der Tagesordnung stehen u.a. Vorträge über die Erdbenenhilfe in Haiti, eine praktische Katastrophenschutzübung und eine Vorstellung des Estonischen Bevölkerungsschutzsystems. Es werden Studenten aus Deutschland, Schweden, Polen und Estland unter den Teilnehmern erwartet.

IMSP ist ein Projekt der Universitäten Greifswald, Lund (Schweden), Szczecin (Polen) and Tartu (Estland). In regelmäßigen Treffen werden unterschiedliche Aspekte der Humanmedizin behandelt. Dabei wird die Gruppe von Professoren unterstützt.

Mehr Infos:
Homepage des IMSP
Kongress-Flyer

04.05.2010

Terror in Deutschland: Eine unterschätzte Gefahr?

Kommentar: New York, London, Madrid... alles Städte in der westlichen Welt die bereits Opfer religiös motivierter Terroranschläge geworden sind. Wie hoch ist die Gefahr in Deutschland? Wie gut sind wir auf Anschläge vorbereitet, und was sind die besten Strategien für den Ernstfall? In diesem Kommentar möchte ich einige dieser Aspekte diskutieren.

Der missglückte Terroranschlag in New York vom vergangenen Wochenende lädt dazu ein sich Gedanken über die Terrorgefahr in Deutschland zu machen. Bisher sind wir hierzulande von (geglückten) Anschlägen verschont geblieben, was aber noch lange nicht heißt dass das so bleiben wird.

Parallel zum steigenden Engagement der Bundeswehr in islamischen Staaten scheint die Bundesrepublik auch ins Visir der religiös motivierten Terroristen zu geraten. Ablesen lässt sich dies u.a. aus den Anschlägen auf deutsche Einrichtungen im Ausland, insbesonderen die Botschaften in Kabul am 17. Januar [spiegel online] und in Bagdad am 04. April [spiegel online], und vor allem auf Bundeswehrtruppen mit insgesamt sieben gefallenen Soldaten in Afghanistan am 2. und 15. April [Bundeswehr]. Dies könnten Vorboten von bevorstehenden Terrorakten auf deutschem Boden sein. Auch diue Gefahr von sogenannten schmutzigen Bomben wird auf der politischen Ebene ernster genommen denn je.

Die größten Herausforderungen und Probleme für die rettungsdienstliche Bewältigung von terroristischen Schadenslagen sehe ich zur Zeit in
1. der Vorbereitung auf solche Szenarien in Bezug auf Entwicklung und Einübung von Einsatzstrategien sowie Vorhaltung des entsprechenden Materials (insbes. der persönlichen Schutzausrüstung),
2. dem frühzeitigen Erkennen von Terroranschlägen als solche durch die ersten Einsatzkräfte vor Ort und die taktische Umstellung durch die Einsatzleitung und
3. der Dekontamination von Verletzten und Betroffenen präklinisch und im Krankenhaus.

Der KatMedBevSchtz-Blog wird sich in nächster Zeit verstärkt dem Thema Terrorismus annehmen.